Abstract:
Ziel des Artikels ist es, die Entstehung und den Wandel des Europäischen Rates als Gremium der Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union (EU) zu untersuchen. Der Europäische Rat hat insoweit eine besondere Stellung im EU-Institutionengefüge, als er als Impulsgeber und Systemgestalter fur die weitere Entwicklung der Union fungiert und die zukünftigen grundsätzlichen Ziele der Union festlegt. Seine Aufgaben und Funktionsweise sind heute im Vertrag von Lissabon geregelt. Daraus ergeben sich die folgenden Fragen: Welche Vorstellungen der Mitglieder uber die Form und den Zweck des Europäischen Rates (Leitideen) entstanden bei dessen Gründung und wie veränderten sie sich im Laufe der Zeit? Die Untersuchung der Entwicklung des Europäischen Rates von einem nicht kodifizierten Gremium der Staats- und Regierungschefs zu einem offiziellen Organ der EU impliziert auch Fragen nach der Existenz alter und der Schaffung neuer EG-Strukturen sowie nach supranationaler und intergouvernementaler europäischer Integration. Dabei soll die Theorie des Evolutorischen Institutionalismus zur Analyse herangezogen werden.