Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/144831 
Authors: 
Year of Publication: 
2016
Series/Report no.: 
DIW Roundup: Politik im Fokus No. 101
Publisher: 
Deutsches Institut für Wirtschaftsforschung (DIW), Berlin
Abstract: 
Auch über ein Vierteljahrhundert nach dem Fall der Mauer ist die vollständige Angleichung des Rentenrechts in Ost- und Westdeutschland noch nicht vollzogen. Die gesetzlichen Renten werden weiterhin unterschiedlich berechnet und angepasst, ferner unterscheiden sich Größen wie die Beitragsbemessungsgrenze oder die sogenannte Bezugsgröße in beiden Landesteilen. Da die Übergangsregelungen der Wendezeit nun über einen so langen Zeitraum Bestand haben, gibt es seit einigen Jahren Kritik an der Ungleichbehandlung von Ost- und Westdeutschen. Hätte es seit 1990 eine vollständige Lohnkonvergenz gegeben, wäre der unterschiedliche Berechnungsmodus obsolet geworden. Tatsächlich ist die Lohnkonvergenz seit Ende der 90er Jahre zum Stillstand gekommen, der Lohnrückstand in Ostdeutschland liegt 2015 laut volkswirtschaftlicher Gesamtrechnung bei den Jahreseinkommen bei rund 21%, bei den Stundenlöhnen liegt er noch höher. Deswegen wird inzwischen regelmäßig über eine politische Rechtsangleichung diskutiert. Mittlerweile liegen verschiedene Modelle zur Vereinheitlichung des Rentenrechts vor. Die letzten beiden Koalitionsverträge der Bundesregierung (2009 und 2013) enthielten jeweils die Absicht ein einheitliches Rentensystem einzuführen. Uneinigkeit herrscht insbesondere in der Frage, wer die Kosten der Rentenangleichung tragen sollte. Im Juli 2016 hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) einen neuen Vorstoß unternommen, allerdings hat das Bundesfinanzministerium (BMF) laut Zeitungsberichten bereits ein Veto gegen diese Pläne eingelegt. Dieser Roundup gibt einen Überblick zu den diskutierten Überleitungsmodellen und den damit verbundenen Problematiken der Rentenangleichung.
Document Type: 
Research Report

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