Zusammenfassung:
Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2008 geschaffen. Vier Jahre sind vergangen, nach denen es nun erneut gilt, eine Zwischenbilanz zu ziehen - wurden die Erwartungen und Antragszahlen erreicht, was gibt es an Neuerungen und welche Tendenzen sind erkennbar? Neue rechtliche Rahmenbedingungen gelten bereits seit dem 1. Januar 2009 - die Kriterien für alle zollrechtlichen Bewilligungen von vereinfachten Anmeldeverfahren und Anschreibeverfahren (Einfuhr und Ausfuhr) werden grundsätzlich an einige AEO-Kriterien angepasst. Das BMF verschärfte alle Prüfungen für neue und bestehende Bewilligungen bei der Wareneinfuhr und Warenausfuhr. Im Jahr 2012 wurde das 10.000-ste AEO-Zertifikat erteilt. Die Untersuchung ist erstmals so detailliert, dass für alle Mitgliedstaaten die Daten für AEO-F, AEO-C und AEO-S getrennt dargestellt werden. Erneut werden auch die Zahlen für Norwegen und die Schweiz dargestellt, obwohl die AEO-Zahlen in beiden Ländern bescheiden sind. 2012 brachte endlich die lange erwartete gegenseitige Anerkennung der Sicherheitsstandards des AEO-F und AEO-C mit dem C-TPAT. Der AEO-C ist allerdings im Warenverkehr mit den USA nicht bevorzugt. Nun stellt sich die Frage, ob die Aufstockung zum AEO-F nicht sinnvoll ist. Bereits absehbar ist: mittelfristig werden sich die Rahmenbedingungen für die unterschiedlichen AEO-Typen ändern, da für AEO-C weniger Vorteile gelten sollen, als für AEO-S und AEO-F. Insgesamt sollen für alle AEO-Typen mehr Vorteile gewährt werden.