Abstract:
Die Grundfreiheiten des Europäischen Binnenmarktes sind der freie Warenverkehr, der freie Dienstleistungsverkehr, der freie Zahlungs- und Kapitalverkehr sowie der freie Personenverkehr und die Niederlassungsfreiheit. Die Generaldirektion Binnenmarkt der Europäischen Kommission hat den Auftrag, den Binnenmarkt vollständig zu verwirklichen und mit Leben zu füllen. Immer wieder kommt es jedoch zu ärgerlichen Hemmnissen für Bürger und Unternehmen bei der Tätigkeit in anderen Mitgliedstaaten, welche z.T. diskriminierend wirken oder ggf. die Existenz gefährden. Dieser Beitrag stellt das Problemlösungsportal SOLVIT der Generaldirektion Binnenmarkt und seine Erfolge vor.