Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/144563 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2010
Quellenangabe: 
[Journal:] Außenwirtschaftliche Praxis: Zeitschrift für Außenwirtschaft in Recht und Praxis (AW-Prax) [ISSN:] 0947-3017 [Issue:] 2 [Publisher:] Bundesanzeiger Verlag [Place:] Köln [Year:] 2010 [Pages:] 53-55
Verlag: 
Bundesanzeiger Verlag, Köln
Zusammenfassung: 
Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2008 geschaffen. Neue rechtliche Rahmenbedingungen gelten seit dem 1. Januar 2009 - die Kriterien für alle zollrechtlichen Bewilligungen von vereinfachten Anmeldeverfahren und Anschreibeverfahren (Einfuhr, Ausfuhr) werden grundsätzlich an einige AEO-Kriterien angepasst. Damit werden einige AEO-Kriterien durch die Hintertür für alle zollrechtlichen Bewilligungen eingeführt, ohne jedoch die Vorteile des AEO-Zertifikats nach Artikel 14b ZK-DVO den Bewilligungsinhabern zu gewähren - dieses führt zu einer Akzeptanzförderung des AEO-Status ab 2009. Der AEO-C (Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter Zoll) ist der am einfachsten zu erhaltene Status, der sofort Vorteile für den Wirtschaftsbeteiligten bringt. Die Fragen sind ab sofort ohnehin für alle Bewilligungsinhaber zu beantworten. Jetzt lohnt sich die Antragstellung auf AEO-C, den AEO-light…
Schlagwörter: 
Zollrecht
Customs Law
Customs Code
European Law
Supply Chain Risk Management
World Customs Organization
JEL: 
K19
K32
K33
K34
Dokumentart: 
Article
Dokumentversion: 
Published Version
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