Zusammenfassung:
Der Unionszollkodex (UZK) (VO [EU] Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 9.10.20132 wird mit Wirkung vom 1.5.2016 den bisher geltenden Zollkodex der Gemeinschaften (VO [EWG] Nr. 2913/92) vollständig ersetzen. Viele Vorschriften fallen weg oder werden vollständig neu gefasst. Kaum ein Stein bleibt auf dem anderen. Alle Anwender werden die Fundstellen und Artikel neu lernen müssen. Eine Umschlüsselungshilfe (Synopse) zwischen UZK und ZK zum Auffinden der Norminhalte wurde bereits veröffentlicht. Erste Einführungen in den UZK und kompakte Darstellungen liegen vor. Dieser kleine Beitrag beleuchtet die Frage, ob sofort alles anders wird oder was wann geändert wird - gibt es Übergangsregelungen? Wenn ja, welche? Beide UZK-DVOen wurden am 29.12.2015 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und sind Grundlage dieses Beitrags. Ein weiterer Beitrag beleuchtet alle UZK-Übergangsvorschriften der UZK-DVOen (v. a. für Bewilligungen) im Detail. Dieser Beitrag legt sein Augenmerk auf die IT-Verfahren.