Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/143714 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2009
Quellenangabe: 
[Journal:] Wirtschaft im Wandel [ISSN:] 2194-2129 [Volume:] 15 [Issue:] 4 [Publisher:] Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) [Place:] Halle (Saale) [Year:] 2009 [Pages:] 165-171
Verlag: 
Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH), Halle (Saale)
Zusammenfassung: 
Ein Wandel der Erwerbsformen wird in der Bundesrepublik Deutschland seit mehreren Jahrzehnten beobachtet. Zwar ist noch immer das Normalarbeitsverhältnis, nämlich die abhängige, unbefristete Vollzeitbeschäftigung, die dominierende typische Beschäftigungsform, der ca. drei Viertel der Erwerbstätigen nachgehen. Daneben haben sich aber neue, (noch) atypische Erwerbsformen wie Minijobs und Leiharbeit entwickelt, und bekannte Formen wie die Teilzeitarbeit haben an Bedeutung gewonnen. Diese Veränderungen haben mehrere Ursachen. Sie resultieren aus den Anforderungen an flexiblere Beschäftigungsformen insbesondere im Zuge der Globalisierung, aus der zunehmenden Bedeutung des Dienstleistungssektors, aber auch aus veränderten Präferenzen sowohl der Unternehmen als auch der Beschäftigten in Bezug auf die Erwerbsbeteiligung. Eine wesentliche Triebkraft ist die gestiegene Erwerbsbeteiligung von Frauen, die häufig in atypischen Beschäftigungsformen realisiert wird. Aber auch über Eintritte in und Austritte aus dem Arbeitsmarkt vollzieht sich die Veränderung und wird vor allem über den Erwerbseinstieg der jüngeren Alterskohorten sichtbar. Bezogen auf die Entwicklung in den Alten und Neuen Bundesländern gibt es sowohl Gemeinsamkeiten als auch Unterschiede. In beiden Teilräumen zeigt sich eine Zunahme atypischer Beschäftigung. Aber es existieren auch Unterschiede, wie die stärkere Erwerbsorientierung und -beteiligung ostdeutscher Frauen gegenüber westdeutschen, die sich aus den noch immer vorhandenen strukturellen und soziokulturellen Unter-schieden zwischen den beiden Landesteilen er-geben. Atypische Beschäftigung ist nicht per se prekär oder „minderwertig“. Aufgrund der Kopplung des Sozialversicherungssystems an das Normalarbeitsverhältnis können für atypisch Beschäftigte jedoch Nachteile und Unsicherheiten entstehen.
Dokumentart: 
Article

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