Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/143590 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2007
Quellenangabe: 
[Journal:] Wirtschaft im Wandel [ISSN:] 2194-2129 [Volume:] 13 [Issue:] 11 [Publisher:] Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) [Place:] Halle (Saale) [Year:] 2007 [Pages:] 414-424
Verlag: 
Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH), Halle (Saale)
Zusammenfassung: 
Seit einigen Jahren hat sich im europäischen Wettbewerbsrecht ein Paradigmenwechsel vollzogen, der wesentlich durch die US-amerikanische Wettbewerbspolitik beeinflußt wurde. Während bislang vor allem das deutsche Wettbewerbsrecht Einfluß auf die Entwicklungen in Europa hatte, tritt nunmehr das amerikanische System an diese Stelle. So wird das Verhalten von Unternehmen stärker an ökonomischen Merkmalen und weniger an formaljuristischen Kriterien ausgerichtet. Diese Einbindung eines „more economic approach“ zeigt sich sowohl in der Gesetzgebung als auch in Rechtsanwendung und Rechtsprechung. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit den daraus resultierenden Reformen auf der Gesetzgebungsseite sowie deren Auswirkungen in Bezug auf zweiseitig wettbewerbsbeschränkende Handlungen, also Kartelle. So ist beispielsweise die Kronzeugenregelung zu einem der wichtigsten Instrumente der europäischen Wettbewerbspolitik geworden. Doch auch die im vergangenen Jahr grundlegend reformierte Berechnungsmethode für Geldbußen wird die Sanktionsmöglichkeiten stärker als bisher ausschöpfen. Dennoch unterscheiden sich das amerikanische und das europäische Wettbewerbsrecht noch in wesentlichen Punkten. So existiert auf europäischer Ebene noch nicht die Möglichkeit zur strafrechtlichen Verfolgung von Kartellen und somit zur Verhängung von Gefängnisstrafen. Einzelne europäische Staaten, beispielsweise Großbritannien, sind diesen Weg aber bereits gegangen.
Dokumentart: 
Article

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