Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/142764 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2011
Quellenangabe: 
[Journal:] BDZ-Fachteil [ISSN:] 1437-9864 [Issue:] 6 [Publisher:] BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft [Place:] Berlin [Year:] 2011 [Pages:] F33-F36
Verlag: 
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft, Berlin
Zusammenfassung: 
Die Europäische Kommission (Artikel 13, 17 EUV, Artikel 244 –250 AEUV, ex-Artikel 211–219 EGV) ist das politische Organ der EU, in dem die Mitglieder und die Willensbildung ganz von den Mitgliedstaaten gelöst sind – sie stellt die Exekutive der EU dar. Die Kommission versteht sich dabei als „Motor, Wächter und ehrlicher Makler“ der EU. Wie das Parlament und der Rat wurde die Europäische Kommission in den 50er-Jahren durch die Gründungsverträge der Gemeinschaften (EGKS, EURATOM, EWG) eingerichtet. Für die Zollverwaltung ist die Kommission vor allem als Gemeinschaftsgesetzgeber der ZK-DVO von Bedeutung. Darüber hinaus stellt die Kommission das „Dach der Zollverwaltungen der Mitgliedstaaten“ dar, da die Kommission die Arbeit der nationalen Zollverwaltungen aus 27 EU-Mitgliedstaaten koordiniert und eine einheitliche Rechtsanwendung sicherstellt.
Schlagwörter: 
Zollrecht
Europarecht
European Union
European Law
Customs Law
JEL: 
K33
F53
Dokumentart: 
Article
Dokumentversion: 
Published Version
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