Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/142761 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2010
Quellenangabe: 
[Journal:] BDZ-Fachteil [ISSN:] 1437-9864 [Issue:] 3 [Publisher:] BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft [Place:] Berlin [Year:] 2010 [Pages:] F16-
Verlag: 
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft, Berlin
Zusammenfassung: 
Der Status des Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (Authoriszed Economic Operator) wurde mit der VO (EG) Nr. 648/2005, der sog. kleinen Zollkodex-Reform eingeführt, um die weltweite Lieferkette sicherer zu machen. Ein wesentlicher Bestandteil – die gegenseitige Anerkennung der AEO-Standards und –Zertifikate aus und in Drittländern war bislang nicht möglich. Seit Mitte 2009 gibt es nun erstmals die gegenseitige Anerkennung der Sicherheitsstandards mit der Schweiz, Liechtenstein und Norwegen. Dieser Beitrag stellt die Hintergründe und die Zukunft der AEO-Anerkennung dar.
Schlagwörter: 
Zollrecht
Customs Law
European Law
World Customs Organization
Supply Chain Risk Management
Authorized Economic Operator
JEL: 
K33
K34
K32
K19
Dokumentart: 
Article
Dokumentversion: 
Published Version
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