Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/142713 
Authors: 
Year of Publication: 
2016
Series/Report no.: 
Study der Hans-Böckler-Stiftung No. 329
Publisher: 
Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf
Abstract: 
Obwohl die cloudgestützte Verarbeitung von Beschäftigtendaten ansteigt, bildet sich diese Tatsache nicht in Betriebsvereinbarungen ab. Werden zwingende Mitbestimmungsrechte nicht oder zumindest noch nicht ausgeübt? Der Grund kann in der Unkenntnis darüber liegen, dass Anwendungen, die ehemals serverbasiert eingesetzt wurden, nun - von vielen Gremien unbemerkt - in Clouds überführt werden. Großteils sind die Namen der Anwendungen gleich geblieben und es ist nur aus den Namenszusätzen zu erkennen, dass sich wesentliche Details bei der Datenverarbeitung geändert haben. Zum anderen ist auch die steigende Komplexität der Systeme und der dahinterstehenden Clouds ein Grund, warum BR-Gremien bei der Bearbeitung der Materie kaum mehr genug Zeit zur Verfügung steht. Von wem, an welchen Standorten und von welchen Unternehmen werden die Daten der eigenen Beschäftigten verarbeitet? Die Verfolgung dieser Frage kann sich zur Sisyphusarbeit ausweiten, die erheblichen Sachverstand und viel Zeit in Anspruch nimmt.Daten in Clouds auszulagern kann effizient für das Unternehmen sein, muss aber von den Mitbestimmungsgremien auf die Rechtmäßigkeit hin überprüfbar bleiben. Daher sollten Betriebsräte hier keinesfalls auf den kontrollierenden Blick und die Ausübung ihrer Rechte verzichten.
ISBN: 
978-3-86593-237-2
Document Type: 
Research Report

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