Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/142218 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2016
Schriftenreihe/Nr.: 
WZBrief Bildung No. 33
Verlag: 
Wissenschaftszentrum Berlin für Sozialforschung (WZB), Berlin
Zusammenfassung: 
Artikel 24 der Behindertenrechtskonvention gewährleistet das Recht auf inklusive Schulbildung für Menschen mit Behinderung. Förderschulen müssen schrittweise aufgelöst werden; ein vorgebliches "Elternwahlrecht" ist mit der Konvention nicht vereinbar. An den Regelschulen sind die Bedingungen für die inklusive Beschulung zu schaffen. Die Politik muss die dafür erforderlichen Mittel bereitstellen.
Schlagwörter: 
Deutschland
Behindertenpolitik
Schwerbehindertenrecht
Soziale Integration
Allgemein bildende Schule
Schulwahl
Schulpolitik
Persistent Identifier der Erstveröffentlichung: 
Dokumentart: 
Research Report

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Größe
114.49 kB





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