Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/142197 
Erscheinungsjahr: 
2014
Schriftenreihe/Nr.: 
IWH Online No. 2/2014
Verlag: 
Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH), Halle (Saale)
Zusammenfassung: 
Seit dem Jahr 2009 enthält das deutsche Grundgesetz eine neue Schuldenregel („Schuldenbremse“), nach der die Länder ab dem Jahr 2020 strukturell ausgeglichene Haushalte vorweisen müssen. Die Einhaltung der Schuldenbremse wird für Bund und Länder vom Stabilitätsrat überwacht. Um zu beurteilen, ob der Haushalt strukturell ausgeglichen ist, wird der öffentliche Finanzierungssaldo um konjunkturelle Einflüsse bereinigt. Dazu wird eine Konjunkturkomponente identifiziert, welche die konjunkturbedingten Mehr- oder Mindereinnahmen und -ausgaben ausweist. Die Differenz zwischen tatsächlichem Finanzierungssaldo und Konjunkturkomponente ergibt den für die Schuldenbremse maßgeblichen strukturellen Finanzierungssaldo.
Persistent Identifier der Erstveröffentlichung: 
Dokumentart: 
Research Report

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