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Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2016
Quellenangabe: 
[Journal:] AW-Prax Service-Guide [ISSN:] 0947-3017 [Publisher:] Bundesanzeiger Verlag [Place:] Köln [Year:] 2016 [Pages:] 41-47
Verlag: 
Bundesanzeiger Verlag, Köln
Zusammenfassung: 
Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2008 geschaffen. Sieben Jahre sind vergangen, nach denen es nun erneut gilt, eine Zwischenbilanz zu ziehen - wurden die Erwartungen und Antragszahlen erreicht, was gibt es an Neuerungen und welche Tendenzen sind erkennbar? Neue rechtliche Rahmenbedingungen gelten bereits seit dem 1. Januar 2009 - die Kriterien für alle zollrechtlichen Bewilligungen von vereinfachten Anmeldeverfahren und Anschreibeverfahren (Einfuhr und Ausfuhr) werden grundsätzlich an einige AEO-Kriterien angepasst. Das BMF verschärfte alle Prüfungen für neue und bestehende Bewilligungen bei der Wareneinfuhr und Warenausfuhr. Erneut werden auch die Zahlen für Norwegen und die Schweiz dargestellt, obwohl die AEO-Zahlen in beiden Ländern bescheiden sind. Der Unions-Zollkodex (UZK) wurde veröffentlicht und gilt spätestens ab dem 1.5.2016. Der Beitritt Kroatiens zur EU-28 wurde berücksichtigt. 2014 wurden in Kroatien die ersten AEO-Zertifikate erteilt. Die AEO-Zertifikate in einigen Mitgliedstaaten stagnieren, in anderen dagegen steigt die Zahl weiter. Die Entwicklungen in dieser Spätphase der AEO-Zertifizierung sind dynamisch und teilweise überraschend.
Schlagwörter: 
Zollrecht
Customs Law
European Law
Supply Chain Risk Management
Customs Code
JEL: 
K19
K32
K33
K34
Dokumentart: 
Article
Dokumentversion: 
Published Version
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