Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/142160 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2009
Quellenangabe: 
[Journal:] Außenwirtschaftliche Praxis: Zeitschrift für Außenwirtschaft in Recht und Praxis (AW-Prax) [ISSN:] 0947-3017 [Issue:] 2 [Publisher:] Bundesanzeiger Verlag [Place:] Köln [Year:] 2009 [Pages:] 39-41
Verlag: 
Bundesanzeiger Verlag, Köln
Zusammenfassung: 
Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2008 geschaffen. Ein Jahr ist vergangen, nach dem es nun gilt, eine Zwischenbilanz zu ziehen - wurden die Erwartungen und Antragszahlen erreicht, was gibt es an Neuerungen und welche Tendenzen sind erkennbar? Neue rechtliche Rahmenbedingungen gelten ab dem 1. Januar 2009 - die Kriterien für alle zollrechtlichen Bewilligungen von vereinfachten Anmeldeverfahren und Anschreibeverfahren (Einfuhr, Ausfuhr, Zollverfahren mit wirtschaftlicher Bedeutung) werden grundsätzlich an einige AEO-Kriterien angepasst. Damit werden einige AEO-Kriterien durch die Hintertür für alle zollrechtlichen Bewilligungen eingeführt, ohne jedoch die Vorteile des AEO-Zertifikats nach Artikel 14b ZK-DVO den Bewilligungsinhabern zu gewähren - dieses führt zu einer Akzeptanzförderung des AEO-Status ab 2009.
Schlagwörter: 
Zollrecht
Customs Law
European Law
Supply Chain Risk Management
Customs Code
JEL: 
K19
K32
K33
K34
Dokumentart: 
Article
Dokumentversion: 
Published Version
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