Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/126212 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2016
Schriftenreihe/Nr.: 
Arbeitspapiere der Nordakademie No. 2016-03
Verlag: 
Nordakademie - Hochschule der Wirtschaft, Elmshorn
Zusammenfassung: 
[Zusammenfassung] Mit den Änderungen des BilRUG in der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung sind auch Folgeänderungen in der Kapitalflussrechnung betroffen. Dies betrifft zum einen die Abgrenzung der Umsatzerlöse, zum anderen die Abschaffung des außerordentlichen Ergebnisses. Die Reaktion des DRSC in Form des E-DRÄS 6 weist jedoch wesentliche Schwächen auf. Anstatt die Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung analog in der Kapitalfluss-rechnung zu implementieren, wählt das DRSC den Weg, die bisherige Vorgehensweise beizubehalten. Dies betrifft sowohl den Ausweis von sonstigen, direkt mit den Umsatzerlösen verbundenen Steuern, als auch den Ausweis von Ein- und Auszahlungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung. Das DRSC missachtet damit die mit der EU-Bilanzrichtlinie und des daraus resultierenden BilRUG verbundene Zielsetzung einer EU-weiten Vergleichbarkeit der Abschlüsse. Eine weitere Annäherung an die Kapitalflussrechnung nach IAS 7 wird ebenfalls verhindert.
Dokumentart: 
Working Paper

Datei(en):
Datei
Größe
500.34 kB





Publikationen in EconStor sind urheberrechtlich geschützt.