Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/126212 
Authors: 
Year of Publication: 
2016
Series/Report no.: 
Arbeitspapiere der Nordakademie No. 2016-03
Publisher: 
Nordakademie - Hochschule der Wirtschaft, Elmshorn
Abstract: 
[Zusammenfassung] Mit den Änderungen des BilRUG in der handelsrechtlichen Gewinn- und Verlustrechnung sind auch Folgeänderungen in der Kapitalflussrechnung betroffen. Dies betrifft zum einen die Abgrenzung der Umsatzerlöse, zum anderen die Abschaffung des außerordentlichen Ergebnisses. Die Reaktion des DRSC in Form des E-DRÄS 6 weist jedoch wesentliche Schwächen auf. Anstatt die Änderungen in der Gewinn- und Verlustrechnung analog in der Kapitalfluss-rechnung zu implementieren, wählt das DRSC den Weg, die bisherige Vorgehensweise beizubehalten. Dies betrifft sowohl den Ausweis von sonstigen, direkt mit den Umsatzerlösen verbundenen Steuern, als auch den Ausweis von Ein- und Auszahlungen von außergewöhnlicher Größenordnung oder außergewöhnlicher Bedeutung. Das DRSC missachtet damit die mit der EU-Bilanzrichtlinie und des daraus resultierenden BilRUG verbundene Zielsetzung einer EU-weiten Vergleichbarkeit der Abschlüsse. Eine weitere Annäherung an die Kapitalflussrechnung nach IAS 7 wird ebenfalls verhindert.
Document Type: 
Working Paper

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