Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/126123 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2015
Schriftenreihe/Nr.: 
Mitbestimmungsförderung Report No. 12
Verlag: 
Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf
Zusammenfassung: 
- In 80 % der insgesamt vom Gesetz erfassten 106 Unternehmen besteht Nachholbedarf. - Nur 22 Unternehmen erfüllen heute bereits die zukunftig vom Gesetz vorgeschriebene Mindestquote. - Werden die Kontrollgremien gesamt betrachtet, mussen 174 Mandate weiblich besetzt werden. Bei getrennter Betrachtung fehlen 206 weibliche Kontrolleure. - Die Geschlechterzusammensetzung der Arbeitnehmervertreterbänke im Aufsichtsrat macht 39 bereits heute gesetzeskonform. - Dass sowohl die Anteilseignerseite als auch die Arbeitnehmerseite beide parallel die Mindestquote erfüllen, trifft auf neun Unternehmen zu. - Eine geschlechtergleiche Besetzung gibt es in 14 Arbeitnehmervertreterbanken. Die Kapitalvertreterseite ist in zwei Unternehmen gleich stark mit Frauen und Mannern besetzt.
Dokumentart: 
Research Report

Datei(en):
Datei
Größe
1.44 MB





Publikationen in EconStor sind urheberrechtlich geschützt.