Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/125804 
Year of Publication: 
2016
Series/Report no.: 
IBES Diskussionsbeitrag No. 216
Publisher: 
Universität Duisburg-Essen, Institut für Betriebswirtschaft und Volkswirtschaft (IBES), Essen
Abstract: 
Mit dem Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) wurden im Jahr 2011 eine "Frühe Nutzenbewertung" und die darauf basierende Preisverhandlung zwischen dem GKV-Spitzenverband und dem Arzneimittel-Hersteller zur Festlegung eines GKV-Erstattungsbetrags eingeführt. Von Beginn an wird das Verfahren der Nutzenbewertung selbst wie auch das der Preisbestimmung kontrovers diskutiert. Mit der zunehmenden Anzahl abgeschlossener AMNOG-Verfahren hat diese Diskussion an Dynamik gewonnen und inzwischen auch Eingang in erste gesetzgeberische Korrekturen sowie geplante Initiativen für das Jahr 2015 gefunden. Der vorliegende Diskussionsbeitrag möchte von dem Gros der erwähnten methodischen und verfahrenstechnischen Aspekte weitgehend abstrahieren und stattdessen auf die praktische Umsetzung der AMNOG-Bewertungen in die ärztliche Verordnungspraxis, insbesondere im Lichte der Problematik sog. Mischpreise, fokussieren. Es besteht in diesem Zusammenhang Anlass zu der Sorge, dass die AMNOG-Bewertungen derzeit aus systemimmanenten Gründen nicht in befriedigender Weise in die Praxis umgesetzt werden, mit der möglichen Folge, dass sowohl die ursprüngliche Idee und Intention des Gesetzgebers wie auch Versorgungsziele auf Patientenebene zumindest teilweise verfehlt werden. Vor diesem Hintergrund ergeben sich auch für die verordnenden Ärzte und die involvierten Akteure der Selbstverwaltung offene Fragestellungen, die im Interesse aller Beteiligten einer raschen Lösung zuzuführen sind.
Document Type: 
Working Paper

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