Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/125134 
Year of Publication: 
2015
Series/Report no.: 
Wismarer Diskussionspapiere No. 05/2015
Publisher: 
Hochschule Wismar, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften, Wismar
Abstract: 
[Vorwort] Heute verengt internationales Investitionsrecht ein ursprünglich weites Feld ausschließlich auf Schutz ausländischer Eigentumspositionen in einem investitionsaufnehmenden Gaststaat. Diese einseitige Lesart vernachlässigt solchem Schutz entgegenstehende öffentliche Interessen und führt aus Sicht Milliarden armer Menschen zu untragbaren Ergebnissen. Wenige sprechen noch, wie Sornarajah in seinem Lehrbuch1, von multinationalen Unternehmen und deren Pflichten gegenüber Gaststaaten und seinen Menschen. Aus der Perspektive von verletzbaren Bevölkerungsgruppen hält die derzeitige Investitionsrechts-Architektur im Zusammenspiel ihrer verschiedenen Ebenen tückische Widersprüche bereit, und sie beruht auf der falschen Grundannahme: Recht und Rechtsdurchsetzung in kapital-aufnehmenden Gastgeberländern erfüllten die ihnen auf unterster Ebene zugedachte Aufgabe, Investitionen sozial einzuhegen. Die Arbeit argumentiert aus entwicklungspraktischer Sicht. Sie zeigt am komplexen Beispiel eines Projekts zur Stärkung von land governance in Ghana, dass in Gaststaaten Recht und Rechtsdurchsetzung Investitionen eben nicht einhegen und so die globalen Investitionsregeln arme Menschen im Stich lassen. In Kenntnis der inneren Widersprüche globalen Wirtschaftsrechts sollte Entwicklungspolitik die Anliegen ihrer Zielgruppen gerade auch in wirtschafts- und investitionsrechtlichen Kreisen deutlicher vertreten und die Investitionsrechts-Gemeinschaft ihr Fachwissen und juristische Kreativität für gerechte Lösungen zum Einsatz bringen.
JEL: 
I30
P16
P33
ISBN: 
978-3-942100-25-0
Document Type: 
Working Paper

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