Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/124163 
Erscheinungsjahr: 
2015
Schriftenreihe/Nr.: 
Arbeitspapier No. 05/2015
Verlag: 
Sachverständigenrat zur Begutachtung der Gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, Wiesbaden
Zusammenfassung: 
Seit der Jahrtausendwende kam es in Deutschland zu zwei umfassenden Reformen der Unternehmensbesteuerung. Im Jahr 2001 ersetzte das Steuersenkungsgesetz das seit 1977 praktizierte körperschaftsteuerliche Anrechnungsverfahren durch das Halbeinkünfteverfahren. Die Einkommen- und Körperschaftsteuersätze wurden reduziert und die steuerlichen Bemessungsgrundlagen insbesondere durch Verschlechterung der Abschreibungsbedingungen verbreitert. Das zweite große Reformpaket wurde in den Jahren 2008 und 2009 in Form des Unternehmensteuerreformgesetzes umgesetzt. Auf Gesellschafterebene ersetzten die Abgeltungsteuer und das Teileinkünfteverfahren das Halbeinkünfteverfahren. Auf Unternehmensebene wurde der Körperschaftsteuersatz nochmals auf 15% gesenkt. Im Gegenzug wurde die Gewerbesteuer gestärkt und es kam zu weiteren wichtigen Anpassungen bei der Ermittlung der ertragsteuerlichen Bemessungsgrundlage. Sowohl das Steuersenkungsgesetz als auch das Unternehmensteuerreformgesetz verfolgten das Ziel der Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen am Standort Deutschland. Die Investitionsbereitschaft und die Schaffung von Arbeitsplätzen sollten angekurbelt und die Europatauglichkeit des Steuersystems gesichert werden. Zwecksetzung dieser Untersuchung ist es zu überprüfen, ob und in welchem Ausmaß die mit den Reformpaketen verfolgten Ziele insbesondere im Hinblick auf die steuerlichen Investitionswirkungen und die Standortattraktivität erreicht wurden. Im Zentrum der Analyse stehen die Veränderungen der effektiven Steuerbelastungen für nationale sowie grenzüberschreitende Investitionen von Kapitalgesellschaften in Deutschland im EU-weiten Vergleich. Betrachtet wird der Zeitraum 1999 bis 2014. Dazu wurden zum einen die Kapitalkosten für marginale Investitionen berechnet. Diese Größe dient als Indikator für das Investitionsvolumen an verschiedenen Standorten und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen. Zum anderen wurden für rentable Investitionen effektive Durchschnittssteuersätze berechnet, die in der Praxis von Bedeutung für Investitions- und Standortentscheidungen sind. Neben einer ausführlichen Analyse der Kennzahlen in Deutschland werden die Kapitalkosten und Durchschnittssteuersätze auch für die anderen EU-28-Staaten ermittelt. Die Untersuchung ist auf die Rechtsform der Kapitalgesellschaft beschränkt; nicht beachtet werden Personenunternehmen (Einzelunternehmen und Personengesellschaften).
Dokumentart: 
Working Paper

Datei(en):
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Größe
1.72 MB





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