Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/121794 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2006
Schriftenreihe/Nr.: 
Hohenheimer Agrarökonomische Arbeitsberichte No. 14
Verlag: 
Universität Hohenheim, Institut für Agrarpolitik und Landwirtschaftliche Marktlehre, Stuttgart
Zusammenfassung: 
Der Beitrag möchte gern als Aufforderung zu einer wissenschaftlichen Diskussion über die Aufgabenschwerpunkte, nicht nur der CMA, sondern auch der ZMP und des Absatzfonds, verstanden werden. Es wird ausführlich auf den europa- und verfasungsrechtlichen Rahmen eingegangen, in dem die CMA sich als eine staatliche Institution bewgen muß. Die Aufgabenbereiche der CMA werden vorgestellt und untersucht, wobei insbesondere auf die Werbung ausführlich eingegangen wird. Als Schlussfolgerung ergibt sich, dass auf Grund des Absatzfondsgesetzes, des EU-Beihilfenrechts und insbesondere des Urteils des Europäischen Gerichtshofs zum CMA-Gütezeichen die Werbemöglichkeiten der CMA so weit begrenzt sind, dass jede Produktwerbung unwirksam sein muß. Andernfalls ist diese staatliche Werbung nicht vereinbar mit dem EG-Vertrag.
Schlagwörter: 
CMA
Absatzfonds
staatliches Marketing
Absatzförderung
Beihilfe
Persistent Identifier der Erstveröffentlichung: 
Dokumentart: 
Working Paper

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