Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/116740 
Authors: 
Year of Publication: 
2013
Series/Report no.: 
Arbeitspapier No. 283
Publisher: 
Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf
Abstract: 
Im Bereich der Arbeitgeberverbände hat sich eine besondere Mitgliedschaftsform etabliert, bei der Verbandsmitglieder zwar von den Dienstleistungen und der Interessenvertretung profitieren, aber nicht an die vom Verband abgeschlossenen Tarifverträge gebunden sind. Diese Mitgliedschaft ohne Tarifbindung (OT-Mitgliedschaft) ist von Bundesarbeitsgericht und Bundesverfassungsgericht unter bestimmten Bedingungen gebilligt worden. Da im Handwerksbereich unter anderem die Innungen und (vor allem) die Landesinnungsverbände als Tarifpartner agieren, stellt sich auch hier die Frage, nach der Zulässigkeit einer solchen besonderen Mitgliedschaftsform. In einigen Bereichen wurden entsprechende Satzungsänderungen genehmigt. Vereinzelt wurden entsprechende Satzungsänderungen von der zuständigen Handwerkskammern aber auch untersagt. In der vorliegenden Untersuchung wird die umstrittene Frage aus handwerksrechtlich und verfassungsrechtlicher Sicht genauer untersucht. Der Verfasser kommt zu dem Ergebnis, dass die Einführung einer OT-Mitgliedschaft zu einer grundlegenden Änderung der Mitgliedschaftsstruktur führen würde und deshalb mit der geltenden Rechtslage nicht vereinbar ist.
Document Type: 
Working Paper

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