Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/116542 
Year of Publication: 
2004
Series/Report no.: 
Arbeitspapier No. 84
Publisher: 
Hans-Böckler-Stiftung, Düsseldorf
Abstract: 
Aufgrund europarechtlichen Zwangs wird auch die Bundesrepublik früher oder später gezwungen sein, die Defizite des deutschen Rechts im Diskriminierungsschutz abzubauen. Bereits die zurückhaltenden Mindeststandards, die nun durch die Europäische Union vorgegeben werden, führen hierzulande zu erheblichen Irritationen.Sowohl in der Diskussion um die Umsetzung der Richtlinien 2000/43/EG, 2000/78/EG und 2002/73/EG wie auch der zu erwartenden Konflikte um deren Anwendung ist es hilfreich, sich den Stand der Diskussion und der Gesetzgebung in entwickelteren Rechtsordnungen zu vergegenwärtigen. Hierzu soll mit dem Arbeitspapier beigetragen werden.Im Mittelpunkt stehen dabei der Schutz vor rassistischer Diskriminierung (RL 2000/43/EG) und insbesondere Ansätze, die zur 'vorbeugenden' Vermeidung von Diskriminierung durch aktive Gleichheitstrategien verpflichten (proaktives Recht). Ausgehend vom südafrikanischen Antidiskriminierungsrecht, welches auf rechtsvergleichenden Studien beruht, werden einige neuere Ansätze des proaktiven Rechts unter Einbeziehung des Verbots mittelbarer Diskriminierung diskutiert. Der Beitrag beschränkt sich nicht auf die Verteidigung ohnehin umzusetzender Mindeststandards gegenüber konservativen Vorbehalten, sondern liefert Ansätze für die überfällige Diskussion der Konzeptionierung effektiven Diskriminierungsschutzes.
Document Type: 
Working Paper

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