Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/104975 
Erscheinungsjahr: 
2014
Schriftenreihe/Nr.: 
IZA Standpunkte No. 70
Verlag: 
Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit (IZA), Bonn
Zusammenfassung: 
Der Beitrag geht auf die Kabinettsfassung des Mindestlohngesetzentwurfs ein. Trotz einiger richtiger Nachjustierungen - wie zum Beispiel die Einführung einer Evaluationsklausel - bleibt der Mindestlohn ein arbeitsmarktpolitisches Großexperiment. Um die Flurschäden am Arbeitsmarkt möglichst gering zu halten, empfehlen die Autoren, Langzeitarbeitslose ein Jahr lang und freiwillige Praktika für Studierende länger als sechs Wochen vom Mindestlohn auszunehmen. Sie plädieren für die Anhebung der Altersgrenze für Jugendliche auf 21 Jahre und ein Stufenmodell für Jugendliche nach britischem Vorbild. Die Mindestlohnkommission sollte verpflichtet werden, regelmäßig unabhängigen wissenschaftlichen Sachverstand heranzuziehen. Schließlich begrüßen sie die nachträglich auf Druck der Wissenschaft in den Gesetzentwurf eingefügte Evaluationsklausel, betonen jedoch, dass die Grundlagen für eine seriöse Evaluation jetzt und nicht erst im Jahr 2020 gelegt werden müssen.
Schlagwörter: 
Mindestlohn
Evaluation
Praktika
Langzeitarbeitslose
Jugendliche
JEL: 
J31
J38
Dokumentart: 
Working Paper

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