Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/104888 
Year of Publication: 
1995
Series/Report no.: 
Tübinger Diskussionsbeiträge No. 53
Publisher: 
Eberhard Karls Universität Tübingen, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Tübingen
Abstract: 
Ausgehend von den institutionellen Grundlagen des JI-Konzeptes wird in diesem Aufsatz das Optimalverhalten der Jl-Parteien unter alternativen Regimebedingungen untersucht. Es wird zwischen staatlichen und privaten Investoren und zwischen dem gebundenen und dem ungebundenen Land (Vor-reiter) unterschieden. Wenn man die Verteilung des maximalen JI-Effizienzgewinns als spieltheoretisches Verhandlungsproblem auffaßt, zeigt sich, daß diejenige Partei mit der höheren Zeitpräferenzrate im Nachteil ist. In den Modellen mit Anrechnungsrestriktion und Transferkostenfunktion verhalten sich die JI-Investoren dann optimal, wenn sie ihre Grenzvermeidungskosten mit den gewichteten Grenztransferkosten zum Ausgleich bringen, wobei sie als Gewichtungsfaktor die inverse JI-Anrechnungsquote zugrunde legen. Der Vektor in- und ausländischer Vermeidungsmengen ergibt sich dann unter Hinzuziehung des jeweiligen Niveaus der Vermeidungspflicht des Investors. Liegt statt einer ökologischen Mengenrestriktion eine Steuerlösung vor, sorgt der Emissionsteuersatz für einen entsprechenden Ausgleich der oben angeführten Marginalgrößen. Damit kommt es in beiden Fällen zu einer kostenineffizienten Vermeidungsallokation. Die auf der Anrechnungs- und Verhandlungsrestiktion beruhende Ineffizienz kann dadurch verstärkt werden, daß für die Erfüllung der Vermeidungspflicht ein inländischer Mindestanteil vorgeschrieben ist. Für den Fall ökologisch 'ungebundener" Jl-Investoren (etwa ein Vorreiterland) wird in der Optimierungsbedingung die 'Funktion" der inversen (statischen) Anrechnungsquote vom (nichtstatischen) Grenznutzenverhältnis des Investors zwischen in- und ausländischer Vermeidung übernommen. Die abschließenden Ausführungen über den Zusammenhang von JI zur inländischen Umweltpolitik machen deutlich, daß dieses neue Instrument nicht nur Kostensenkungen ermöglicht, sondern die Umweltpolitik zugleich komplizierter macht und in mancherlei Hinsicht beeinträchtigt. Die Schlüsselfrage ist, ob JI als staatliches oder als privates Instrument implementiert werden sollte. Die staatliche Lösung mit Anwendung des Gemeinlastprinzips weist Vorteile unter den Gesichtspunkten der Praktikablität, der ökologischen Wirkungen und der ökonomischen Effizienz auf, ist jedoch wegen des Regimewechsels vom Verursacher- zum Gemeinlastprinzip mit ungerechten Verteilungswirkungen verbunden.
Document Type: 
Working Paper

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