Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/104825 
Year of Publication: 
1994
Series/Report no.: 
Tübinger Diskussionsbeiträge No. 32
Publisher: 
Eberhard Karls Universität Tübingen, Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät, Tübingen
Abstract: 
Die Überlegung, daß eine imparitätische Einzelbewertung betrieblicher Sicherungsgeschäfte mit dem Vorsichtsprinzip als eigentlichem Zweck der imparitätischen Einzelbewertung nicht begründet werden kann, führt zu dem Problem, objektivierbare Kriterien für die zunächst einmal nur subjektiv erfahrbare Risikobegrenzungsabsicht zu finden, die ein Abrücken vom Einzelbewertungsgrundsatz ermöglichen, ohne die Nachvollziehbarkeit der Bewertung zu gefährden. Dieser Herausforderung wird hier mit einem Effizienzkalkül begegnet, der den Umfang, in dem bestimmte Geschäfte durch das Streben nach Risikobegrenzung erklärt werden können, theoretisch exakt zu identifizieren in der Lage ist. Mit Hilfe von Vergangenheitsdaten lassen sich daran anknüpfend verhältnismäßig einfach objektivierbare Anhaltspunkte für den Umkehrschluß von der Art und dem tatsächlich getätigten Umfang bestimmter Geschäfte auf die Intention, mit der sie abgeschlossen wurden, ableiten.
Document Type: 
Working Paper

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