Publisher:
Helmut-Schmidt-Universität - Universität der Bundeswehr Hamburg, Fächergruppe Volkswirtschaftslehre, Hamburg
Abstract:
Google wird häufig als marktmächtig bezeichnet. Grund dafür ist ein mutmaßlicher Marktanteil von über 90% in manchen Ländern. Eine gründliche Marktabgrenzung im wettbewerbsrechtlichen Sinne liegt dieser Aussage aber nicht zugrunde. Was umfasst den 'Suchmarkt'? Wird z.B. zwischen Produkt-, Personen- und Allgemeinersuche unterschieden? Und womit verdient eine Suchmaschine überhaupt Geld? Müsste nicht vielmehr eine Abgrenzung auch anhand des Werbemarktes stattfinden? In diesem Papier gehen wir diesen Fragen nach. Eine pauschale Bestimmung des Marktanteils ist nicht so einfach möglich, wie in der öffentlichen Debatte oft glaubhaft gemacht wird. Die Marktabgrenzung ist vielmehr abhängig von der zugrundeliegenden wettbewerblichen Fragestellung. Die Größe des Marktes, also das, was unter dem Bruchstrich steht, kann je nach Kontext stark variieren. Eine genaue Bestimmung ist im Einzelfall aufwendig, aufgrund der Bedeutung von Suchmaschinen aber unerlässlich. Erst, wenn der Markt genau definiert ist, kann über Marktmacht und erst dann über mögliche Gegenmaßnahmen diskutiert werden.