Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: http://hdl.handle.net/10419/101797
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
1994
Schriftenreihe/Nr.: 
Diskussionsbeiträge - Serie II No. 241
Verlag: 
Universität Konstanz, Sonderforschungsbereich 178 - Internationalisierung der Wirtschaft, Konstanz
Zusammenfassung: 
The note shows that the equivalence property of VAT regimes can be extended to mixed origin / destination regimes with a common border tax, which contain the non-reciprocal restricted origin principle of Lockwood/de Meza/Myles (1994a) as a special case. The common border tax rate reduces the price adjustment required for a switch to an origin-based VAT regime for the EU and should increase the attractivity of such a scheme.
Zusammenfassung (übersetzt): 
In dem Papier wird gezeigt, daß eine allgemeine Güterbesteuerung nach dem Bestimmungslandprinzip mit länderweise verschiedenen, aber einheitlichen Steuersätzen in einer Mehrländerwelt äquivalent ist einem gemischten Steuersystem, bei dem die Länder einer Steuerunion untereinander nach dem Ursprungslandprinzip verfahren, aber bei ihrem Handel mit Drittländern einen Grenzausgleich mit einem fixen Unionssteuersatz durchfuhren. Dieses gemischte Steuerregime mit einem gemischten Außensteuersatz umfaßt auch den Sonderfall des "non-reciprocal restricted origin principle", für das Lockwood, de Mesa und Myles (1994b) jüngst die Äquivalenzeigenschaft nachgewiesen haben. Diese Äquivalenzeigenschaft bedeutet, daß ein Übergang vom weltweiten Bestimmungslandprinzip mit Grenzausgleich, das im GATT empfohlen wird, zu einem Ursprungslandprinzip allein in der EU keine Produktions-, Handels- und Konsumanpassungen nach sich zieht, wenn reine monetäre Faktorpreis- oder Wechselkursänderungen die Preisschocks beim Steuersystemwechsel völlig zu akkomodieren vermögen. Da das Ausmaß der erforderlichen Preisanpassungen durch eine geeignete Wahl des gemeinsamen Unionssteuersatzes für den Grenzausgleich mit Drittländern gegenüber dem Sonderfall des "nichtreziproken beschränkten Ursprungslandprinzips" verringert werden kann, bietet sich das gemischte Mehrwertsteuersystem mit einem gemeinsamen Grenzausgleich als attraktives Szenario für das endgültige EU-Regime an.
Dokumentart: 
Working Paper

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