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    <title>EconStor Collection:</title>
    <link>https://hdl.handle.net/10419/320349</link>
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    <pubDate>Thu, 05 Nov 2026 14:34:53 GMT</pubDate>
    <dc:date>2026-11-05T14:34:53Z</dc:date>
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      <title>Die Schuldenbremse nach dem BVerfG-Urteil: Flexibilität erhöhen – Stabilität wahren</title>
      <link>https://hdl.handle.net/10419/320352</link>
      <description>Title: Die Schuldenbremse nach dem BVerfG-Urteil: Flexibilität erhöhen – Stabilität wahren
Authors: Grimm, Veronika; Malmendier, Ulrike; Schnitzer, Monika; Truger, Achim; Werding, Martin
Abstract: Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Zweiten Nachtragshaushaltsgesetz 2021 ist die Schuldenbremse deutlich enger auszulegen als von der Bundesregierung zuvor praktiziert. Insbesondere können nach Anwendung der Ausnahmeregel für Notlagen keine Kreditermächtigungen in Sondervermögen eingestellt werden, um sie in den Folgejahren zu nutzen. Nach der Ausnahmesituation muss daher entweder eine sofortige Konsolidierung erfolgen oder eine Notlage in darauffolgenden Jahren neu begründet werden. Ziel der Schuldenbremse ist es, die Tragfähigkeit der deutschen Staatsfinanzen zu sichern. In ihrer aktuellen Ausgestaltung ist die Schuldenbremse allerdings starrer, als es für die Aufrechterhaltung der (Schulden-)Tragfähigkeit in Deutschland notwendig wäre. Vor dem Hintergrund der Klarstellung des Bundesverfassungsgerichts zur Auslegung der Schuldenbremse und der daraus resultierenden stärkeren fiskalpolitischen Einschränkungen im Anschluss an eine Notlage sollte eine Reform der Schuldenbremse in Betracht gezogen werden. Eine pragmatische Reform könnte durch Anpassung der Schuldenbremse an drei Stellen die Flexibilität der Fiskalpolitik erhöhen, ohne die Stabilität zu gefährden. Erstens sollte eine Übergangsphase in den Jahren unmittelbar nach einer Anwendung der Ausnahmeklausel der Schuldenbremse eingeführt werden. In dieser Phase dürfte das zulässige strukturelle Defizit über der normalen Regelgrenze liegen, müsste aber stetig reduziert werden. Zweitens sollte die Regelgrenze für das jährliche strukturelle Defizit in Abhängigkeit von der Schuldenstandsquote gestaffelt werden. Die Regelgrenze könnte so ausgestaltet werden, dass bei geringerer Schuldenstandsquote höhere strukturelle Defizite als bisher, bei höherer Schuldenstandsquote weiterhin nur die bisherigen Defizite zulässig sind. Drittens sollte die Konjunkturbereinigung durch methodische Verbesserungen der Schätzung des Produktionspotenzials weniger revisionsanfällig ausgestaltet werden.</description>
      <pubDate>Mon, 01 Jan 2024 00:00:00 GMT</pubDate>
      <guid isPermaLink="false">https://hdl.handle.net/10419/320352</guid>
      <dc:date>2024-01-01T00:00:00Z</dc:date>
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      <title>Stärkung der europäischen Kapitalmärkte</title>
      <link>https://hdl.handle.net/10419/320353</link>
      <description>Title: Stärkung der europäischen Kapitalmärkte
Authors: Grimm, Veronika; Malmendier, Ulrike; Schnitzer, Monika; Truger, Achim; Werding, Martin; Landais, Camille; Sraer, David
Abstract: Die EU muss stärkere, tiefere Kapitalmärkte aufbauen, um Chancen wie die grüne Transformation oder den Aufstieg der künstlichen Intelligenz zu finanzieren und die Widerstandsfähigkeit der europäischen Volkswirtschaften gegenüber finanziellen Schocks zu fördern. Tiefe und liquide Kapitalmärkte sind eine wesentliche Voraussetzung für langfristiges Wachstum und die Überwindung des Rückgangs des Wachstumspotenzials der Volkswirtschaften in Europa. Die europäische Finanzarchitektur ist jedoch hauptsächlich bankenbasiert mit weitgehend nationalen Finanzströmen. Die Autorinnen und Autoren schlagen fünf Maßnahmen zur Unterstützung einer wachstumsorientierten Agenda für eine Kapitalmarktunion vor. Erstens sollte die EU die Bewertung von ausländischen Finanzanlagen vereinfachen, um grenzüberschreitende Investitionen zu fördern. Dazu sollte sie sowohl die ESAP-Initiative (European Single Access Point) auf Privatunternehmen ausweiten als auch das Insolvenzrecht harmonisieren. Zweitens sollte die EU eine stärkere Marktintegration fördern, indem sie die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) reformiert und stärkt. Drittens würde die Stärkung der kapitalgedeckten Altersvorsorge das von institutionellen Investoren eingesammelte Kapital erhöhen, was wiederum auf den Aktienmärkten investiert werden kann. Viertens sollten die EU und die Mitgliedstaaten die Mittel für die staatliche Kofinanzierung von Wagniskapital erhöhen und die Ressourcen durch europäische Institutionen und Initiativen wirksam einsetzen. Schließlich sollte langfristig das Vertrauen in die Kapitalmärkte gestärkt und die Partizipation erhöht werden, wozu die Einführung von individuellen Investitionskonten für Kinder dienen könnte.</description>
      <pubDate>Mon, 01 Jan 2024 00:00:00 GMT</pubDate>
      <guid isPermaLink="false">https://hdl.handle.net/10419/320353</guid>
      <dc:date>2024-01-01T00:00:00Z</dc:date>
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      <title>Ein Kinderstartgeld für Deutschland</title>
      <link>https://hdl.handle.net/10419/320354</link>
      <description>Title: Ein Kinderstartgeld für Deutschland
Authors: Grimm, Veronika; Malmendier, Ulrike; Schnitzer, Monika; Truger, Achim; Werding, Martin
Abstract: Mit der Einführung eines Kinderstartgelds in Deutschland könnte für jedes Kind eine staatliche Einzahlung von monatlich zum Beispiel 10 Euro in einen ausgewählten Fonds vorgesehen werden. Damit könnte die Finanzkompetenz in Deutschland durch Erfahrungen mit Kapitalmarktanlagen effektiv gestärkt werden. Langfristig können eine Aktienkultur etabliert und Unterschiede in der Vermögensrendite entlang der Verteilung reduziert werden. Alle Kinder, die ihren sechsten Geburtstag erreicht haben, sollen automatisch für 12 Jahre das Kinderstartgeld erhalten. Dieser Anlagehorizont ermöglicht am Aktienmarkt eine solide Rendite bei geringem Risiko. Durch die schrittweise Einführung steigt der öffentliche Finanzierungsbedarf nur langsam an und bleibt kurzfristig gering. Geeignete Fonds sollten breit diversifiziert investieren, niedrige Gebühren aufweisen und einen hohen Anteil an Aktien halten. Die Auswahl an Fonds, in die investiert werden kann, lässt sich über Kriterien zur Zertifizierung festlegen, die Fonds erfüllen müssen. Alternativ könnten Fonds über ein Ausschreibungsmodell ausgewählt werden. Unabhängig von der Frage, wie die Fondsauswahl erfolgt, sollten nur autorisierte UCITS-Fonds berücksichtigt werden, die regulatorische Anforderungen in Bezug auf Diversifizierung, Liquidität, Risikomanagement und zulässige Vermögensgegenstände erfüllen. Eine Auszahlung der angesparten Summe sollte frühestens ab dem 18. Geburtstag möglich sein. Die Anspruchsberechtigten sollen den Fonds mit Erreichen der Volljährigkeit jedoch auch weiter besparen können. Eine unbürokratische Überführung in eine private förderfähige Altersvorsorge sollte von Beginn an mitgedacht werden.</description>
      <pubDate>Mon, 01 Jan 2024 00:00:00 GMT</pubDate>
      <guid isPermaLink="false">https://hdl.handle.net/10419/320354</guid>
      <dc:date>2024-01-01T00:00:00Z</dc:date>
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      <title>Der Inflation Reduction Act: Ist die neue US-Industriepolitik eine Gefahr für Europa?</title>
      <link>https://hdl.handle.net/10419/320351</link>
      <description>Title: Der Inflation Reduction Act: Ist die neue US-Industriepolitik eine Gefahr für Europa?
Authors: Grimm, Veronika; Malmendier, Ulrike; Schnitzer, Monika; Truger, Achim; Werding, Martin
Abstract: Zentrales Instrument des US-amerikanischen Inflation Reduction Act (IRA) ist ein Förderprogramm für Klimaprojekte, dessen Umfang offiziell auf 369 Mrd US-Dollar geschätzt wird. Förderziele sind insbesondere die Dekarbonisierung der Energieerzeugung und -nutzung. Mindestens 70 % des Programms für Klimaprojekte sollen private Investitionen in emissionsarme Technologien subventionieren. Die Unternehmen erhalten besonders hohe Subventionen, wenn ein großer Anteil der verwendeten Rohstoffe und Vorprodukte aus den USA stammt - oder aus Staaten, mit denen die USA Freihandelsabkommen haben. Das IRA-Fördervolumen für grüne Technologien entspricht ungefähr dem Umfang des Green Deal Industrial Plan der Europäischen Union (EU). Der größte Einzelposten des IRA sind die Subventionen für emissionsarme und nachhaltige Elektrizitätserzeugung. Hierfür sind 43,6 % des geplanten Fördervolumens als Steuergutschriften vorgesehen. Studien schätzen, dass der IRA die Preise für Strom in den USA um circa 1 ct je kWh senken wird. Der Ausbau erneuerbarer Energien sowie die Batterie- und Wasserstoffförderung des IRA dürften die Nachfrage nach kritischen Rohstoffen steigern. Die gesamtwirtschaftlichen Auswirkungen des IRA für Europa schätzt der Sachverständigenrat Wirtschaft insgesamt als eher gering ein. Für einzelne Industriezweige könnten die Subventionen des IRA zwar die Standortattraktivität der USA erhöhen. Dringende Handlungsbedarfe ergeben sich jedoch schon aufgrund bestehender Energiepreisunterschiede, die sich deutlich stärker auf die relative Standortattraktivität der EU auswirken als der IRA.</description>
      <pubDate>Sun, 01 Jan 2023 00:00:00 GMT</pubDate>
      <guid isPermaLink="false">https://hdl.handle.net/10419/320351</guid>
      <dc:date>2023-01-01T00:00:00Z</dc:date>
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