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    <title>EconStor Community: Christian-Albrechts-University of Kiel, Institute of Business Administration</title>
    <link>https://hdl.handle.net/10419/87</link>
    <description>Christian-Albrechts-University of Kiel, Institute of Business Administration</description>
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    <dc:date>2026-04-22T17:05:21Z</dc:date>
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  <item rdf:about="https://hdl.handle.net/10419/175750">
    <title>Vermögensverschiebungen und Einigungsspielräume bei Kapitalerhöhungen von GmbHs und nicht börsennotierten AGs</title>
    <link>https://hdl.handle.net/10419/175750</link>
    <description>Title: Vermögensverschiebungen und Einigungsspielräume bei Kapitalerhöhungen von GmbHs und nicht börsennotierten AGs
Authors: Nippel, Peter; Plewa, Paul
Abstract: Dieser Beitrag untersucht, wie sich Gesellschafter von GmbHs oder kleinen, nicht börsennotierten AGs vor Verlusten in Folge von Vermögensverschiebungen bei Kapitalerhöhungen schützen können. Die Gefahr von Vermögensverschiebungen besteht, wenn der Emissionspreis neuer Anteile unter deren Wert liegt und gleichzeitig Bezugsrechte entweder gar nicht existieren oder nicht handelbar sind, zumindest aber nicht zum "fairen" Wert veräußert werden können. Die Forderung, den Emissionspreis zur Vermeidung von Vermögensverschiebungen in Höhe des "inneren" Wertes oder Marktwertes festzulegen, hilft hier nicht weiter. Denn bei nicht börsennotierten AGs und GmbHs sind keine Marktwerte beobachtbar, und die Gesellschafter können durchaus unterschiedlicher Ansicht im Hinblick auf die Bewertung des Unternehmens sein. Jeder Gesellschafter muss auf Basis seiner individuellen Bewertung des Unternehmens, der Konditionen der Kapitalerhöhung und des damit zu erwartenden Wertzuwachses des Unternehmens prüfen, ob und in welchem Umfang er neue Anteile zeichnen sollte. Wir betrachten diesen Entscheidungskalkül zwecks Ableitung eines kritischen Wertes für die Mindestzeichnungsquote und damit die mindestens aufzubringende neue Einlage eines Gesellschafters. Gleichzeitig ist auch die Position der anderen (alten und ggf. neuen) Gesellschafter zu betrachten, um den Einigungsspielraum für die Zeichnungsquote eines (jeden) Gesellschafters zu bestimmen. Wir zeigen, wie Unter- und Obergrenze dieses Einigungsspielraums von den (heterogenen) Erwartungen der Gesellschafter und den Konditionen der Kapitalerhöhung abhängen. Dabei wird deutlich, dass die Ausgabe von handelbaren Bezugsrechten Vorteile bringt, selbst wenn diese nicht an einem organisierten Markt und nicht zu ihrem "fairen" Wert gehandelt werden. Mit der Einführung von handelbaren Bezugsrechten sinkt die Mindestzeichnungsquote und damit auch der Geldbetrag, den der einzelne Gesellschafter mindestens aufbringen muss, um sich gegen einen Vermögensverlust zu schützen. Damit sind handelbare Bezugsrechte bei Kapitalerhöhungen von GmbHs oder kleinen, nicht börsennotierten AGs vor allem auch im Interesse von liquiditätsbeschränkten Gesellschaftern zu empfehlen.</description>
    <dc:date>2018-01-01T00:00:00Z</dc:date>
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  <item rdf:about="https://hdl.handle.net/10419/169435">
    <title>Die HSH Nordbank und die Kosten für den Steuerzahler: Fortschreibung der betriebswirtschaftlichen Analyse der bisher entstandenen Aufwendungen aus den Stützungsaktionen zu Gunsten der HSH Nordbank</title>
    <link>https://hdl.handle.net/10419/169435</link>
    <description>Title: Die HSH Nordbank und die Kosten für den Steuerzahler: Fortschreibung der betriebswirtschaftlichen Analyse der bisher entstandenen Aufwendungen aus den Stützungsaktionen zu Gunsten der HSH Nordbank
Authors: Nippel, Peter
Abstract: Im Juli 2016 hat der Autor erstmals eine Übersicht und Analyse der Aufwendungen vorgestellt, die bis dahin für die Länder Hamburg und Schleswig-Holstein aus den seit 2009 ergriffenen Stützungsmaßnahmen zugunsten der HSH Nordbank entstanden sind. Diese Analyse wird hier auf Basis der jüngsten Zahlen aus den Jahresabschlüssen der HSH Nordbank selbst, der hsh finanzfonds AöR und der hsh portfoliomanagement AöR3 fortgeführt. Stichtag ist damit der 31.12.2016, zu dem die Bank und die beiden Anstalten öffentlichen Rechts (AöR) ihre jeweils jüngsten Jahresabschlüsse erstellt, und damit über ihr Vermögen und ihre Ertragslage Rechnung gelegt haben. Berücksichtigt werden hier alle Aufwendungen, die den Ländern und damit den Steuerzahlern seit 2009 im Zusammenhang mit den Stützungsmaßnahmen zugunsten der HSH Nordbank entstanden sind. Aufwendungen resultieren aus den seit 2009 bereits geleisteten oder zukünftig noch zu leistenden Zahlungen an die HSH Nordbank. Diese Zahlungen wurden bzw. werden über die hsh finanzfonds AöR und die hsh portfoliomanagement AöR abgewickelt. Es wurden bereits insgesamt 3,5 Mrd. € frisches Eigenkapital in die HSH Nordbank eingebracht, es wurde eine Verlustübernahmegarantie über 10 Mrd. € abgegeben, und es wurden der HSH Nordbank notleidende Forderungen zu einem Preis von 2,4 Mrd. € abgekauft. Um diese Zahlungen leisten zu können, mussten bzw. müssen die Länder am Kapitalmarkt Kredite aufnehmen. Die Kreditaufnahme erfolgt ausschließlich über die Zweckgesellschaften, die beiden o. g. Anstalten öffentlichen Rechts (AöR). Die entstandenen Verbindlichkeiten sind aber schon heute den Ländern, als Eigentümern und Bürgen dieser Zweckgesellschaften, zuzurechnen. (...)</description>
    <dc:date>2017-01-01T00:00:00Z</dc:date>
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  <item rdf:about="https://hdl.handle.net/10419/126257">
    <title>Investitionsrechnerische Bewertung von ausfallgefährdeten Krediten</title>
    <link>https://hdl.handle.net/10419/126257</link>
    <description>Title: Investitionsrechnerische Bewertung von ausfallgefährdeten Krediten
Authors: Nippel, Peter
Abstract: Mit diesem Beitrag soll ein grundlegender Zugang zur investitionsrechnerischen Bewertung von riskanten, ausfallgefährdeten Krediten geschaffen werden. Gegenübergestellt werden die Diskontierung von vereinbarten Zahlungen mit der Effektivverzinsung äquivalenter Kredite und die Diskontierung erwarteter Zahlungen aus dem Kredit mit risikoadäquaten Kapitalkosten. Dabei wird auch explizit zwischen Ausfallprämie und Risikoprämie i. e. S. unterschieden. Der angemessene Kapitalkostensatz enthält eine Risikoprämie i. e. S. Die bei Kreditvergabe mindestens zu fordernde Effektivverzinsung übersteigt den Kapitalkostensatz um die Ausfallprämie. Das Ausfallrisiko ist durch die (bedingten) periodenspezifischen Ausfallwahrscheinlichkeiten und Ausfallraten zu messen. Die allgemeine Darstellung der Bewertung in Abhängigkeit des Ausfallrisikos lässt serielle Korrelationen zwischen den Ausfallwahrscheinlichkeiten und Korrelationen zwischen Ausfallwahrscheinlichkeiten und Ausfallraten zu. Vereinfachende Annahmen zwecks Praktikabilität der Bewertung schließen solche Korrelationen dann jedoch aus. Mindestens zu fordernde Kreditkonditionen werden in Abhängigkeit vom Ausfallrisiko und dem Kapitalkostensatz analytisch bestimmt. Der Kreditkapitalkostensatz wiederum wird marktgleichgewichtsbezogen und in Relation zu den Gesamtkapitalkosten einer Bank als Kreditgeber bestimmt.</description>
    <dc:date>2016-01-01T00:00:00Z</dc:date>
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  <item rdf:about="https://hdl.handle.net/10419/144714">
    <title>Die HSH Nordbank und die Kosten für den Steuerzahler: Eine betriebswirtschaftliche Analyse der bisher entstandenen Kosten aus den Stützungsaktionen zu Gunsten der HSH Nordbank</title>
    <link>https://hdl.handle.net/10419/144714</link>
    <description>Title: Die HSH Nordbank und die Kosten für den Steuerzahler: Eine betriebswirtschaftliche Analyse der bisher entstandenen Kosten aus den Stützungsaktionen zu Gunsten der HSH Nordbank
Authors: Nippel, Peter
Abstract: Der am 9. Juni 2016 veröffentlichte Geschäftsbericht der HSH Nordbank für 2015 und die Übertragung von notleidenden Krediten im Volumen von 5.000 Mio. € zum 30.6.2016 geben wieder einmal Anlass, über die Kosten nachzudenken, die von den Ländern Hamburg und Schleswig-Holstein, und damit deren Bürgern, durch die Stützung der HSH Nordbank aus gegenwärtiger Sicht zu tragen sind. Der Geschäftsbericht der HSH Nordbank für 2015 weist einen auf den ersten Blick nicht unerfreulichen Überschuss in Höhe von 450 Mio. € vor Steuern aus. "Allerdings ist dieser Gewinn stark von technischen Effekten geprägt, die unmittelbar mit der komplexen Garantiestruktur zusammenhängen". Die Länder haben der HSH Nordbank einen Garantierahmen von 10.000 Mio. € eingeräumt, über den die HSH Nordbank Verluste aus einem spezifizierten Kreditportfolio, die über eine Eigenbeteiligung von 3.200 Mio. € hinausgehen, ersetzt bekommt. Ohne die Sicherungswirkung der Länder-Garantie hätte der HSH Nordbank Konzern statt eines Überschusses von 450 Mio. € vor Steuern für 2015 vermutlich einen Verlust in Höhe 2.401 Mio. € vor Steuern ausweisen müssen. Bis Ende 2015 sind zwar noch keine Zahlungen im Rahmen der Garantie von den Ländern an die HSH Nordbank geflossen, aber zukünftige Zahlungen an die HSH Nordbank zum Ausgleich eingetretener Verluste sind schon fest eingeplant. 2016 dürfte die erste effektive Zahlung aus der Garantie an die HSH Nordbank geflossen sein. Die Länder haben notleidende Kredite im Volumen von 5.000 Mio. € von der HSH Nordbank übernommen. Dafür wurden 2.400 Mio. € gezahlt. D. h., die HSH Nordbank hat einen Verluste in Höhe von 2.600 Mio. € realisiert, der gegen die Garantie abgerechnet wird (...)</description>
    <dc:date>2016-01-01T00:00:00Z</dc:date>
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