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    <title>EconStor Collection:</title>
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    <dc:date>2026-10-23T01:14:59Z</dc:date>
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  <item rdf:about="https://hdl.handle.net/10419/311853">
    <title>Der rechtliche Rahmen zur ökologischen Nachhaltigkeitsberichterstattung in der europäischen Telekommunikationsbranche</title>
    <link>https://hdl.handle.net/10419/311853</link>
    <description>Title: Der rechtliche Rahmen zur ökologischen Nachhaltigkeitsberichterstattung in der europäischen Telekommunikationsbranche
Authors: Tenbrock, Sebastian; Gries, Christin-Isabel; Wernick, Christian
Abstract: Die Studie analysiert die rechtlichen Rahmenbedingungen zur ökologischen Nachhaltigkeitsberichterstattung europäischer Telekommunikationsunternehmen. Die Berichterstattung ist nicht nur ein Instrument der Transparenz, sondern auch in weiten Teilen eine rechtliche Verpflichtung, die durch europäische und nationale Vorschriften geregelt wird. Insbesondere die EU-Richtlinien zur nichtfinanziellen Berichterstattung (NFRD) und deren Nachfolgeregelung, die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) sowie die EU-Taxonomie-Verordnung sind zentrale Vorgaben, die Unternehmen verpflichten, detaillierte Informationen zu ihren ökologischen Auswirkungen und Zielen zu veröffentlichen. Zusätzlich spielen freiwillige internationale Standards und deren branchenspezifische Leitlinien eine wichtige Rolle bei der Gestaltung der Berichterstattung. Die CSRD bringt deutlich strengere Anforderungen mit sich und ersetzt die NFRD, um eine umfassendere und vergleichbarere Nachhaltigkeitsberichterstattung zu gewährleisten. Sie fordert detailliertere Datensammlungen und führt den neuen ESRS-Standard (European Sustainability Reporting Standards) ein. Bislang beruht die Berichterstattung zur ökologischen Nachhaltigkeit von vielen europäischen Telekommunikationsunternehmen auf global verbreiteten, freiwilligen Standards, wie GRI, SASB oder TCFD. Der Übergang zur verpflichtenden Anwendung der neuen Standards stellt Unternehmen vor erhebliche Herausforderungen in Bezug auf Komplexität und Detailtiefe der Datenerfassung. Weiterhin gibt es Bedarf zur stärkeren Vereinheitlichung der Indikatoren unter Berücksichtigung der TK-spezifischen Besonderheiten. Diesem soll mit der aktuell laufenden Erarbeitung eines Code of Conduct als freiwillige Selbstverpflichtung begegnet werden, der bis 2025 finalisiert werden soll. Ein zentrales Anliegen der Branche ist, dass der Beitrag ihrer Netzwerkinfrastruktur zur Digitalisierung und Klimaneutralität stärker von der EU-Taxonomie anerkannt wird, da diese Leistungen bisher nicht als nachhaltige Aktivitäten deklariert sind. Darüber hinaus steht die Umsetzung der CSRD in nationales Recht in vielen EUMitgliedsländern, darunter Deutschland, noch aus: Verzögerungen könnten rechtliche Unsicherheiten und Vertragsverletzungsverfahren der EU nach sich ziehen. Eine rasche Umsetzung bietet den Unternehmen dagegen Planungssicherheit und erleichtert den Übergang zu einer umfassenderen Nachhaltigkeitsberichterstattung.</description>
    <dc:date>2025-01-01T00:00:00Z</dc:date>
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  <item rdf:about="https://hdl.handle.net/10419/333411">
    <title>Die Ökonomie von Datenräumen: 6 Erfolgsfaktoren für die Skalierung von Datenökosystemen</title>
    <link>https://hdl.handle.net/10419/333411</link>
    <description>Title: Die Ökonomie von Datenräumen: 6 Erfolgsfaktoren für die Skalierung von Datenökosystemen
Authors: Bürger, Katrin; Wielgosch, Julia; Märkel, Christian; Lundborg, Martin
Abstract: Datenräume können die datenbasierte Wertschöpfung vorantreiben, wenn ökonomische, technische und regulatorische Rahmenbedingungen aufeinander abgestimmt sind. Ihr Erfolg hängt nicht allein von der technischen Infrastruktur ab, sondern von der Verknüpfung ökonomischer Anreize, rechtlicher Sicherheit und gemeinsamer Standards. Im Zentrum steht der Befund, dass Daten besondere wirtschaftliche Eigenschaften besitzen: Sie sind immateriell, nicht-rivalisierend und können mit geringen Grenzkosten vervielfältigt werden. Ihr Wert steigt, wenn sie aktuell, qualitativ hochwertig und mit anderen Daten kombinierbar sind. Daraus ergeben sich Skaleneffekte und starke Netzwerkeffekte. Je mehr Akteure teilnehmen, desto größer wird der Nutzen für alle. Für die Entfaltung dieser Effekte ist eine kritische Masse an Teilnehmern entscheidend. Datenräume können gleichzeitig Transaktionskosten senken, indem sie Such-, Verhandlungs- und Abwicklungskosten durch standardisierte Schnittstellen, interoperable Protokolle und vorgeprüfte Vertragswerke reduzieren. Diese Mechanismen senken den Markteintritt und erleichtern insbesondere KMU den Zugang zu datenbasierten Geschäftsmodellen. Die Ergebnisse aus einem begleitenden Fachdialog mit Expert:innen bestätigen, dass Sicherheit und rechtliche Klarheit zentrale Hebel sind. Der Data Governance Act stärkt mit Anforderungen an neutrale Datenvermittler die Vertrauensbasis, während der Data Act den Zugang zu Daten erleichtert und so die Liquidität im Markt erhöht. Gleichzeitig setzt die DSGVO notwendige Grenzen, indem sie personenbezogene Daten schützt und damit den Rahmen für zulässige Nutzungen definiert. Aus der Verbindung dieser ökonomischen Mechanismen und regulatorischen Impulse ergeben sich sechs Schlüsselelemente für den Erfolg von Datenräumen: 1. Nutzungsbeiträge so gestalten, dass kostenempfindliche Nutzergruppen wie KMU weniger Kosten tragen und zum Mitmachen motiviert werden. 2. Sicherstellen, dass der Datenaustausch mindestens so effizient und kostengünstig erfolgt wie bei klassischen Schnittstellen. 3. Standardverträge und Klauseln in Datenräumen vereinheitlichen und etablieren. 4. Durch Verschlüsselung, Zugriffskontrollen und Monitoring einen vertrauenswürdigen und kontrollierbaren Datenaustausch gewährleisten. 5. Datenqualität branchen- und datenraumübergreifend sicherstellen und Transparenz schaffen. 6. Datenräume so gestalten, dass sie die Umsetzung regulatorischer Anforderungen, insbesondere des Data Act, wirksam unterstützen.</description>
    <dc:date>2025-01-01T00:00:00Z</dc:date>
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  <item rdf:about="https://hdl.handle.net/10419/333891">
    <title>Nutzererfahrungen zu Mobilfunk in abgeschlossenen Umgebungen: Analyse der Indoor- bzw. InCar-/InTrain-Versorgungsauflagen</title>
    <link>https://hdl.handle.net/10419/333891</link>
    <description>Title: Nutzererfahrungen zu Mobilfunk in abgeschlossenen Umgebungen: Analyse der Indoor- bzw. InCar-/InTrain-Versorgungsauflagen
Authors: Wissner, Matthias; Niedick, Lars; Sörries, Bernd
Abstract: Mit fortschreitender Digitalisierung findet ein erheblicher Teil der drahtlosen Sprachkommunikation und Datennutzung nicht mehr im Außenraum, sondern in Innenbereichen wie Gebäuden und Fahrzeugen (z. B. Zügen, Kfz) statt. Eine Neuausrichtung der regulatorischen Vorgaben hin zu einer verbesserten Indoor-Versorgung erscheint daher sowohl aus nutzerorientierter als gesellschaftlicher Perspektive diskutabel. Eine solche Diskussion hat in einigen europäischen Ländern, in denen zumeist Versorgungsdefizite festgestellt wurden, bereits stattgefunden. In der Folge wurden teilweise Indoor-Auflagen eingeführt. Die Analyse von vier europäischen Ländern (Österreich, Großbritannien, Rumänien und Frankreich) in diesem Diskussionsbeitrag zeigt Unterschiede und Gemeinsamkeiten, aber auch Schwierigkeiten bei der Implementierung und Überwachung von Indoor-Auflagen auf. So haben Österreich und Großbritannien nur einmalig auf Indoor-Auflagen zurückgegriffen. Die Motivation war in beiden Fällen in erster Linie die Versorgung bestimmter Gebiete mit unzureichender Breitbandversorgung, um eine umfassende Teilhabe der Bürger an der digitalen Transformation zu ermöglichen. In Rumänien werden Indoor-Auflagen seit 2012 als Mittel in Frequenzauktionen genutzt, um bestimmte Regionen besser zu versorgen oder die Qualität in Verkehrsmitteln zu verbessern. Frankreich schreibt dagegen bestimmte Maßnahmen in Innenräumen vor, die teilweise auf Kundenwunsch durchgeführt werden müssen. Eine wesentliche Herausforderung bei der Festlegung von Indoor-Auflagen ist die Anwendung von Dämpfungsfaktoren für Gebäude oder Transportmittel. Der Ländervergleich zeigt, dass diese technischen Parameter im Vorfeld von den Regulierungsbehörden in Abstimmung mit den Netzbetreibern festgelegt werden. Zudem sind die technischen Qualitätsparameter zu definieren, die mit unterschiedlichen Prüfmethoden und Nutzungssituationen validiert werden müssen. Sofern Regulierungsbehörden Indoor-Auflagen machen, sind zur Operationalisierung derselben belastbare, standardisierte Messund Prüfverfahren notwendig, um die Mobilfunkversorgung innerhalb von Gebäuden objektiv zu erfassen und damit vergleichbar zu machen. Indoor-Versorgungsauflagen stehen in einem Spannungsverhältnis von (unterschiedlichen) Nutzerperspektiven und der Möglichkeit, die Umsetzung der Auflagen transparent zu überprüfen. Zudem können Vorgaben zur Indoor-Versorgung, die mit Zugangsansprüchen einhergehen, die Qualität der Mobilfunkversorgung verbessern, ohne dass dabei ex-ante explizite Versorgungsvorgaben in den Frequenzzuteilungen notwendig waren. Ebenfalls zeigt die Analyse, dass einzelne Regulierungsbehörden anstreben, verstärkt Informationen für Endkunden über die Indoor-Versorgung bereitzustellen. Abschließend ist noch zu erwähnen, dass öffentlich verfügbaren Informationen über die Indoor-Versorgung auch einen Beitrag zum Infrastrukturwettbewerb leisten können.</description>
    <dc:date>2025-01-01T00:00:00Z</dc:date>
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  <item rdf:about="https://hdl.handle.net/10419/334486">
    <title>Künstliche Intelligenz in der Medizinrobotik – regulatorische Herausforderungen durch die KI-Verordnung</title>
    <link>https://hdl.handle.net/10419/334486</link>
    <description>Title: Künstliche Intelligenz in der Medizinrobotik – regulatorische Herausforderungen durch die KI-Verordnung
Authors: Gries, Christin-Isabel; Wernick, Christian; Tenbrock, Sebastian
Abstract: Künstliche Intelligenz gehört zu den wesentlichen technologischen Treibern im Markt für Medizinrobotik. Sie bietet in vielfältiger Weise Potential für Neu- und Weiterentwicklungen in den Anwendungsfeldern Diagnostik, Chirurgie, Labor und Reha/Therapie. Die verschiedenen Marktsegmente sind dabei sehr spezifisch hinsichtlich ihrer Anbieterstruktur, der Marktreife robotischer Systeme und der Rolle von KI. Die Chirurgie-Robotik ist dabei das am weitesten entwickelte Anwendungsfeld, während die noch junge robotergestützte Diagnostik eine hohe KI-getriebene Dynamik aufweist, Laborrobotik mit ihren logistischen Anwendungen dem industriellen Einsatz ähnelt und Reha- und Therapierobotik als Nischensegment zu sehen ist. Insgesamt sind die aktuell verbreiteten Robotik-Systeme durch einen eher geringen Autonomiegrad gekennzeichnet. Sie unterstützen Menschen bei ihren Tätigkeiten und bieten Entscheidungshilfen. Der Markt für Medizinrobotik ist bereits streng reguliert und unterliegt größtenteils der im Jahr 2017 verabschiedete Medical Device Regulation (MDR), die zeitlich verzögert implementiert wurde und sich aktuell in der Überarbeitung befindet. Mit dem im Mai 2024 verabschiedeten AI Act (KI-Verordnung) müssen sich Unternehmen in allen Branchen auf neue regulatorische Anforderungen einstellen, die als komplex wahrgenommen werden und noch einer stärkeren Konkretisierung bedürfen. Für die Medizinrobotik gilt dies in besonderem Maße, da sie voraussichtlich überwiegend als Hochrisiko-KI eingestuft wird. An der Schnittstelle zwischen den gleichzeitig zu erfüllenden Anforderungen aus KI-Verordnung und MDR gibt es derzeit noch zahlreiche offene Fragen. Die KI-VO als einheitlicher Rechtsrahmen bietet grundsätzlich die Chance, bei einer erfolgreichen Implementierung das Vertrauen in sichere KI-Systeme zu stärken. Dies ist insbesondere für die Akzeptanz KI-basierter Medizinprodukte von herausragender Bedeutung und kann die Wettbewerbsfähigkeit europäischer Medizintechnikhersteller durch Skalierungsmöglichkeiten stärken. Diese Vision erfordert jedoch insbesondere die Schaffung von Rechtssicherheit, Klarheit und Einheitlichkeit bei gleichzeitiger Vermeidung ineffizienter Strukturen und bürokratischer Hemmnisse sowie Unterstützung durch innovationsfreundliche Konzepte. Aktuell ist die Ausgestaltung der KI-VO noch im Fluss, der zeitliche Plan steht ebenso zur Diskussion wie mögliche Vereinfachungen der Anforderungen durch den digitalen Omnibus.</description>
    <dc:date>2025-01-01T00:00:00Z</dc:date>
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