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  <title>EconStor Collection:</title>
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  <id>https://hdl.handle.net/10419/60338</id>
  <updated>2026-04-28T14:09:20Z</updated>
  <dc:date>2026-04-28T14:09:20Z</dc:date>
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    <title>Von der Rundfunkgebühr zur Haushaltsabgabe</title>
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      <name>Herrmann, Karolin</name>
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    <updated>2023-12-05T02:53:57Z</updated>
    <published>2013-01-01T00:00:00Z</published>
    <summary type="text">Title: Von der Rundfunkgebühr zur Haushaltsabgabe
Authors: Herrmann, Karolin
Abstract: Die deutsche Rundfunklandschaft, also das Fernsehen und der Hörfunk, beruht auf einem Nebeneinander von öffentlich-rechtlichen und kommerziellen Anbietern. Während sich der private Rundfunk ausschließlich über Werbung finanziert, deckt der öffentlich-rechtliche Rundfunk seine Ausgaben vorwiegend über Gebühreneinnahmen ab. Rechtliche Grundlage für die Erhebung von Gebühren ist der Rundfunkgebührenstaatsvertrag (bzw. aktuell der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag). Streng genommen sind die Gebühren eigentlich Beiträge, da die Zahlungspflicht nicht aus der tatsächlichen, sondern aus der möglichen Inanspruchnahme von öffentlich-rechtlichen Rundfunkleistungen resultiert. (...)</summary>
    <dc:date>2013-01-01T00:00:00Z</dc:date>
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    <title>Pläne für Vermögensabgaben aufgeben</title>
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    <author>
      <name>Warneke, Matthias</name>
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    <updated>2023-12-16T02:28:40Z</updated>
    <published>2013-01-01T00:00:00Z</published>
    <summary type="text">Title: Pläne für Vermögensabgaben aufgeben
Authors: Warneke, Matthias
Abstract: Neben Vorstößen zur Reaktivierung der Vermögensteuer werden derzeit verschiedene Modelle für einmalige Vermögensabgaben politisch diskutiert. Entsprechende Forderungen haben z. B. der DGB, DIE LINKE sowie das Bündnis Umfairteilen erhoben. Das konkreteste Konzept hat die Bundestagsfraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN vorgelegt. Sie will zehn Jahre lang privates Nettovermögen in Form von Geld, Immobilien und Betriebsvermögen etc. mit einer jährlichen Abgabe in Höhe von 1,5 Prozent des Vermögenswerts belegen. Vorgesehen sind dabei Freibeträge von 1 Mio. Euro (pro Erwachsener im Haushalt), 0,25 Mio. Euro (pro Kind im Haushalt), 0,38 Mio. Euro (persönliches Altersvorsorgevermögen) sowie 5 Mio. Euro (persönliches Betriebsvermögen). Das Aufkommen dieser Vermögensabgabe wird auf 100 Mrd. Euro über die gesamte Laufzeit von 10 Jahren geschätzt. Der entsprechende Entwurf eines Gesetzes zur Erhebung einer Vermögensabgabe (Bundestags-Drucksache 17/10770) ist nach einer ersten parlamentarischen Beratung im September 2012 zur weiteren Beratung in die zuständigen Fachausschüsse des Deutschen Bundestages überwiesen worden.</summary>
    <dc:date>2013-01-01T00:00:00Z</dc:date>
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    <title>Zur Kommunalverschuldung in den Flächenländern</title>
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      <name>Herrmann, Karolin</name>
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    <updated>2023-12-03T02:49:44Z</updated>
    <published>2013-01-01T00:00:00Z</published>
    <summary type="text">Title: Zur Kommunalverschuldung in den Flächenländern
Authors: Herrmann, Karolin
Abstract: Die Situation der kommunalen Haushalte hat sich seit Anfang der 1990er Jahre zunehmend verschlechtert. Zum 31. März 2012 betrugen die Kreditmarktschulden der Gemeinden und Gemeindeverbände über 85 Milliarden Euro. Hinzu kamen Kassenkredite im Umfang von knapp 48 Milliarden Euro (Vgl. Statistisches Bundesamt 2012a). Selbst die wenigen Haushaltsjahre, die mit einem Finanzierungsüberschuss beendet werden konnten, wurden nicht konsequent zum Schuldenabbau genutzt. In jenen Jahren sanken die Kreditmarktschulden nur geringfügig, während die Kassenkreditbestände kontinuierlich gewachsen sind. (...)</summary>
    <dc:date>2013-01-01T00:00:00Z</dc:date>
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    <title>Drei Maßnahmen gegen die "Kalte Enteignung" der Sparer</title>
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      <name>Lemmer, Jens</name>
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    <updated>2023-11-28T09:43:55Z</updated>
    <published>2013-01-01T00:00:00Z</published>
    <summary type="text">Title: Drei Maßnahmen gegen die "Kalte Enteignung" der Sparer
Authors: Lemmer, Jens
Abstract: Die öffentlichen Haushalte in Deutschland profitieren derzeit vom historisch niedrigen Zinsniveau. Obwohl der Schuldenstand auf über 2 Billionen Euro gestiegen ist, müssen Bund, Länder und Gemeinden weniger für den Schuldendienst zahlen. Die Zinsausgaben des Bundes sind von 40 Milliarden Euro im Jahr 2008 auf rund 33 Milliarden Euro im Jahr 2011 gesunken (BMF 2012a, S. 67). Im Gegensatz zum Staat gehören die privaten Sparer nicht zu den Gewinnern der aktuellen Niedrigzinspolitik. Sie sind mit einer grundlegend veränderten Situation konfrontiert: Bereits das zweite Jahr in Folge liegen der Leitzins der Europäischen Zentralbank (EZB) und die durchschnittliche Umlaufsrendite deutlich unter der Inflationsrate (siehe Tabelle 1). Die Zinsen können daher im Regelfall nicht einmal mehr die Geldentwertung ausgleichen. Gleichwohl sind Zinseinnahmen, die über den Sparer-Pauschbetrag hinausgehen, in ihrer vollen nominalen Höhe steuerpflichtig. Durch diese Zinsbesteuerung kommt es zu einem beschleunigten Vermögensverzehr. Die Kalte Enteignung der Sparer durch niedrige Nominalzinsen und eine relativ hohe Inflation wird somit durch den Steuerzugriff des Staates noch verschärft.</summary>
    <dc:date>2013-01-01T00:00:00Z</dc:date>
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