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  <title>EconStor Collection:</title>
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  <id>https://hdl.handle.net/10419/273180</id>
  <updated>2026-10-09T07:01:04Z</updated>
  <dc:date>2026-10-09T07:01:04Z</dc:date>
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    <title>Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile nach § 43c SGB XI - Rückblick und Ausblick</title>
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      <name>Bahnsen, Lewe</name>
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    <updated>2025-02-19T02:21:07Z</updated>
    <published>2025-01-01T00:00:00Z</published>
    <summary type="text">Title: Begrenzung der pflegebedingten Eigenanteile nach § 43c SGB XI - Rückblick und Ausblick
Authors: Bahnsen, Lewe
Abstract: Mit dem Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz (GVWG) wurden zum 1. Januar 2022 nach der stationären Verweildauer gestaffelte Leistungszuschläge in der Pflegeversicherung eingeführt. Diese Leistungszuschläge werden auf Grundlage von § 43c SGB XI zur Begrenzung des einrichtungseinheitlichen Eigenanteils (EEE) gewährt.1 Darüber hinaus gilt seit dem 1. September 2022 in der Altenpflege die "Tariftreueregelung". Das bedeutet, dass stationäre Pflegeeinrichtungen und ambulante Pflegedienste nur zur Versorgung zugelassen werden, wenn diese ihre Pflegekräfte nach Tarif entlohnen. Durch das Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz (PUEG) wurde die Begrenzungsregelung noch einmal ausgeweitet. Entsprechend erhalten stationär versorgte Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 seit dem 1. Januar 2024 bei einer Verweildauer von bis zu 12 Monaten einen Leistungszuschlag von 15 % (zuvor 5 %) des EEE, bei mehr als 12 Monaten 30 % (zuvor 25 %), bei mehr als 24 Monaten 50 % (zuvor 45 %) und bei mehr als 36 Monaten 75 % (zuvor 70 %). Damit wächst der finanzielle Druck auf die Soziale Pflegeversicherung (SPV) weiter, die sich bereits mit einer 2022 und 2023 stärker gestiegenen Zahl der Pflegebedürftigen konfrontiert sieht, als es demografisch bedingt zu erwarten gewesen wäre (Destatis 2024). Um die Finanzierung der SPV kurzfristig zu sichern, musste der Beitragssatz zum 1. Januar 2025 erneut nach oben angepasst werden - um 0,2 Prozentpunkte (Deutscher Bundestag 2024b). Nach Einschätzung der Bundesregierung ist so für 2025 mit einem Finanzierungsüberschuss von 0,5 Mrd. Euro zu rechnen, 2026 und 2027 allerdings bereits wieder mit Defiziten (Deutscher Bundestag 2024a). Gerade die zusätzlichen Ausgaben für die Eigenanteilsbegrenzung wurden anfänglich deutlich zu niedrig angesetzt Bundesrechnungshof (2024). Wie die Entwicklung zukünftig aussehen könnte, soll im Folgenden beleuchtet werden.</summary>
    <dc:date>2025-01-01T00:00:00Z</dc:date>
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    <title>Einkommens- und Vermögensschutz durch die Pflegeversicherung? Eine finanzwissenschaftliche Fallbetrachtung</title>
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      <name>Wild, Frank</name>
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      <name>Pieper, Jonas</name>
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    <id>https://hdl.handle.net/10419/330320</id>
    <updated>2025-10-31T09:01:53Z</updated>
    <published>2025-01-01T00:00:00Z</published>
    <summary type="text">Title: Einkommens- und Vermögensschutz durch die Pflegeversicherung? Eine finanzwissenschaftliche Fallbetrachtung
Authors: Wild, Frank; Pieper, Jonas
Abstract: Eine pauschale Begrenzung der Eigenanteile in der stationären Pflege - etwa durch einen "Pflegekosten-Deckel" - ist aus finanzwissenschaftlicher Sicht teuer, ineffizient und ungerecht. Eine solche Leistung erzeugt Mitnahmeeffekte bei Personen, die diese Leistungen selbst tragen können. Sie wirkt wie ein umlagefinanziertes Erbenschutzprogramm, belastet die Solidargemeinschaft und schwächt die Eigenverantwortung. Studien zeigen: Insgesamt sind 71,9 Prozent der Rentnerhaushalte in der Lage, bis zu fünf Jahre stationäre Pflege vollständig aus eigenem Einkommen und Vermögen zu finanzieren. Rentnerinnen und Rentner verfügen über mehr Vermögen als jüngere Jahrgänge. Der Blick auf das reine Renteneinkommen springt zu kurz, im Durchschnitt stammen nur 53 Prozent aller den Rentnerhaushalten zufließenden Einkommen aus der Gesetzlichen Rentenversicherung. Im Durchschnitt verfügen Rentnerhaushalte über ein monatliches Haushaltsnettoeinkommen von 3.759 Euro (Paare), 2.213 Euro (alleinstehende Männer) bzw. 1.858 Euro (alleinstehende Frauen). Ein weiteres Indiz für die gute Vermögenslage: Die durchschnittliche Höhe von Erbschaften beläuft sich auf etwas mehr als 85.000 Euro pro Person. Ein Pflegekosten-Deckel von 1.000 Euro pro Monat würde die Ausgaben der sozialen Pflegeversicherung im Einführungsjahr um rund 9,2 Milliarden Euro erhöhen. Würden die einrichtungseinheitlichen Eigenanteile komplett von der Pflegeversicherung übernommen, würde dies jährliche Mehrausgaben von mindestens 16,3 Milliarden Euro bedeuten, bei steigender Tendenz in den Folgejahren.</summary>
    <dc:date>2025-01-01T00:00:00Z</dc:date>
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    <title>Handlungsdruck in der GKV - Wie ist die Ausgangslage für die "FinanzKommission Gesundheit"?</title>
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      <name>Bahnsen, Lewe</name>
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    <updated>2025-10-31T09:01:56Z</updated>
    <published>2025-01-01T00:00:00Z</published>
    <summary type="text">Title: Handlungsdruck in der GKV - Wie ist die Ausgangslage für die "FinanzKommission Gesundheit"?
Authors: Bahnsen, Lewe
Abstract: Im Mittelpunkt der Ausarbeitung steht eine Vorausberechnung des GKV-Beitragssatzes bis 2050 in zwei Szenarienrechnungen. Der GKV-Beitragssatz wird danach bis auf 21,5 Prozent im Jahr 2035 steigen, wenn sich Ausgaben und Einnahmen wie in den letzten zehn Jahren entwickeln. Der GKV-Beitragssatz steigt im gesamten Prognosezeitraum. Wenn sich die Rahmenbedingungen nicht ändern, erreicht er 26,0 Prozent im Jahr 2050. Die Zahlen unterstreichen die finanzielle Schieflage der GKV und den daraus abgeleiteten politischen Handlungsdruck. Die Ergebnisse fügen sich sehr gut in vergleichbare WIP-Auswertungen der Vergangenheit sowie Berechnungen anderer Fachleute ein.</summary>
    <dc:date>2025-01-01T00:00:00Z</dc:date>
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    <title>Veränderung der ambulanten Leistungsinanspruchnahme von Privatversicherten während der COVID19-Pandemie</title>
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      <name>Schaarschmidt, Julia</name>
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      <name>Wild, Frank</name>
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    <id>https://hdl.handle.net/10419/300849</id>
    <updated>2024-08-10T01:46:26Z</updated>
    <published>2024-01-01T00:00:00Z</published>
    <summary type="text">Title: Veränderung der ambulanten Leistungsinanspruchnahme von Privatversicherten während der COVID19-Pandemie
Authors: Schaarschmidt, Julia; Wild, Frank
Abstract: Die Gesundheitsversorgung war seit Beginn 2020 stark durch die COVID-19-Pandemie geprägt. Wie sich die Pandemie auf die Inanspruchnahme von vertragsärztlichen Leistungen auswirkte, wurde bereits aufgearbeitet (Zentralinstitut für die kassenärztliche Versorgung, 2022). In der vorliegenden Untersuchung wird die ärztliche Versorgung von Personen mit einer privaten Krankenvollversicherung in den ersten beiden Pandemiejahren beleuchtet. Insbesondere auf den Verlauf über die Monate, die verschiedenen COVID-19- Pandemiewellen und verschiedene Leistungsarten wird eingegangen.</summary>
    <dc:date>2024-01-01T00:00:00Z</dc:date>
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