Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/91818 
Year of Publication: 
2009
Series/Report no.: 
IZA Standpunkte No. 16
Publisher: 
Forschungsinstitut zur Zukunft der Arbeit (IZA), Bonn
Abstract: 
Mit der Einführung von Arbeitslosengeld II wurde auch die behördliche Zuständigkeit für die Grundsicherung einer grundlegenden Reorganisation unterzogen. Während in der überwiegenden Mehrheit der Kommunen in Form der sogenannten Arbeitsgemeinschaften eine Mischverwaltung aus Bundesagentur für Arbeit und örtlichen Kommunen geschaffen wurde, wurde den sogenannten Optionskommunen eine eigenständige Verwaltung zugestanden. Die Verwaltungspraxis sollte zeigen, welche von beiden Verwaltungsformen die effektivere Betreuung von erwerbsfähigen Bedürftigen gewährleistet. Deshalb legte der Gesetzgeber fest, dass beide Verwaltungsformen bis Ende 2008 evaluiert werden sollten. In dem entsprechenden Evaluationsbericht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wird festgestellt, dass die Arbeitsgemeinschaften im Großen und Ganzen besser abschneiden als die Optionskommunen. Das vorliegende Papier setzt sich kritisch mit diesem Bericht auseinander. Es zeigt, dass das verwendete Untersuchungsdesign keine eindeutigen Schlussfolgerungen zulässt. Paradoxerweise könnten die vordergründig für die Arbeitsgemeinschaften sprechenden Ergebnisse sogar ein Beleg dafür sein, dass in Wahrheit die Optionskommunen effektiver arbeiten.
Subjects: 
Hartz-Reform
Evaluation
Sozialhilfe
Grundsicherung
Soziale Sicherung
JEL: 
C31
C81
D73
H43
H75
I38
J48
Document Type: 
Working Paper

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