Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/67116 
Erscheinungsjahr: 
2012
Schriftenreihe/Nr.: 
Freiberger Arbeitspapiere No. 2012/03
Verlag: 
Technische Universität Bergakademie Freiberg, Fakultät für Wirtschaftswissenschaften, Freiberg
Zusammenfassung: 
Mit dem Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) hat der deutsche Gesetzgeber eine weitreichende Änderung des deutschen Handelsrechts vorgenommen. Zielsetzung ist die Stärkung der Informationsfunktion des handelsrechtlichen Jahresabschlusses. Um dieses Ziel zu erreichen, ist nunmehr die Aktivierung unsicherer bzw. nicht realisierter Posten in der Bilanz erlaubt. Dennoch ist die Ausschüttungsbemessung weiterhin eine zentrale Funktion der Handelsbilanz. Um dieser Funktion gerecht werden zu können, bleibt der Gläubigerschutzgedanke und damit vor allem das Vorsichtsprinzip ein grundlegender Bestandteil des deutschen Handelsrechts. Folglich wurde die Aktivierung dieser Posten mit einer Ausschüttungssperre belegt. Die Zielsetzung des vorliegenden Beitrags ist es zu untersuchen, inwieweit diese Sperre im Normalfall notwendig ist, um dem Vorsichtsprinzip Rechnung zu tragen. Die handelsrechtlichen Einzelabschlüsse der DAX 30 Unternehmen werden dahingehend untersucht.
Zusammenfassung (übersetzt): 
With the Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG), the German legislator extensively revised the German accounting law. The purpose is to strengthen the information function of the German GAAP. To reach this objective, the accounting of uncertain or unrealized positions is now permitted. Nevertheless, determination of dividend payouts persists a fundamental function of the balance sheet. Hence the protection of creditors and the prudence principle remain fundamental to the German GAAP. Thus, accounting of these uncertain or unrealized positions results in a restriction of dividend payouts. The objective of this paper is to investigate, whether this restriction is necessary to fulfill the principle of prudence. For this purpose the annual financial statements of the DAX 30 companies will be investigated.
Schlagwörter: 
Ausschüttungssperre
Gewinnverwendung
Vorsichtsprinzip
dividend payout restriction
profit distribution
prudence principle
JEL: 
G35
K29
M41
Dokumentart: 
Working Paper

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