Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/66147 
Erscheinungsjahr: 
1998
Quellenangabe: 
[Journal:] Mitteilungen aus der Arbeitsmarkt- und Berufsforschung [Volume:] 31 [Issue:] 3 [Publisher:] Kohlhammer-Verlag [Place:] Stuttgart [Year:] 1998 [Pages:] 506-518
Verlag: 
Kohlhammer-Verlag, Stuttgart
Zusammenfassung: 
"Produktion und Reproduktion in einer Gesellschaft, ihre Arbeits- und Sozialordnung sowie die gesamtgesellschaftlichen Arrangements in Familie und Erwerbsarbeit basieren auf einem mehr oder weniger explizit formulierten 'Gesellschaftsvertrag' (social contract). Der jeweilige 'social contract' hat in der Regel zwei Bestandteile: einen 'Geschlechtervertrag' (gender contract) und einen 'Erwerbsvertrag' (employment contract). In der Bundesrepublik Deutschland werden Geschlechtervertrag und Erwerbsvertrag im allgemeinen mit zwei Schlagworten charakterisiert: 'männlicher Familienernährer' oder 'Versorger-/Hausfrauenehe' und 'Normalarbeitsverhältnis'. Beide Konstrukte beinhalten, daß das Normalarbeitsverhältnis für Frauen, insbesondere Mütter, keine Gültigkeit haben sollte. Dieser Beitrag geht der Frage nach, inwieweit diese gesellschaftlichen Konstrukte noch der Realität auf den Arbeitsmärkten und in den Familien entsprechen, ob veränderte Muster wie die Versorgerehe mit Zuverdienst der Ehefrauen, die in Arbeitsverhältnissen außerhalb des Normalarbeitsverhältnisses beschäftigt sind, sich als neue Arrangements stabil entwickeln werden. Illustriert werden ferner die Folgen der begrenzten Integration der Frauen in das Beschäftigungssystem an Hand der geringfügigen Beschäftigung, die stark expandiert ist und wie Teilzeitarbeit insgesamt das traditionelle Geschlechterverhältnis 'modernisiert'. Am Ende des Beitrages wird darauf hingewiesen, daß die Tatsache, daß Frauen die idealen Arbeitskräfte für flexibilisierte und deregulierte Arbeitsverhältnisse zu sein scheinen, nicht bedeutet, daß die neuen Arbeitsverhältnisse egalitäre Geschlechterkontrakte befördern können. Aus einer möglichen Erosion des Normalarbeitsverhältnisses für Männer erwächst keine für beide Geschlechter solidarische Neudefinition des Normalarbeitsverhältnisses - erforderlich ist die bewußte Umgestaltung der Verhältnisse in Beruf und Familie in Richtung Doppelverdiener/Doppelversorger mit egalitärer Verteilung der Erwerbs- und Hausarbeit." (Autorenreferat, IAB-Doku)
Dokumentart: 
Article
Dokumentversion: 
Published Version

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