Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/66142 
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dc.contributor.authorWasem, Jürgenen
dc.contributor.authorReifferscheid, Antoniusen
dc.contributor.authorSüdmersen, Christopheren
dc.contributor.authorFaßbender, Rosaen
dc.contributor.authorThomas, Dominiken
dc.date.accessioned2012-11-08-
dc.date.accessioned2012-11-09T13:09:14Z-
dc.date.available2012-11-09T13:09:14Z-
dc.date.issued2012-
dc.identifier.urihttp://hdl.handle.net/10419/66142-
dc.description.abstractDie stationäre psychiatrische und psychosomatische Versorgung wurde bei der Vergütungsumstellung im Krankenhaussektor auf das DRG-Fallpauschalensystem zunächst ausgeklammert. Mit dem Krankenhausfinanzierungsreformgesetz (KHRG) von 2009 hat der Gesetzgeber auch für diese Leistungsbereiche grundlegende Änderungen der Entgeltsystematik festgelegt. So ist vom Gesetzgeber mit Einführung des §17d KHG die Implementierung eines neuen leistungsorientierten und pauschalierenden Vergütungssystems für psychiatrische und psychosomatische Leistungen im Krankenhaus auf Basis tagesbezogener Entgelte festgelegt worden. Darüber hinaus hat der Gesetzgeber eine Überprüfung zur Eignung alternativer Abrechnungseinheiten für bestimmte Leistungsbereiche in §17d KHG vorgesehen. Dieser gesetzliche Prüfauftrag ist Gegenstand der vorliegenden Untersuchung. Daher werden im Folgenden die Eignung und Vorteilhaftigkeit verschiedener potentiell einsetzbarer Abrechnungseinheiten für die psychiatrische und psychosomatische Leistungserbringung systematisch analysiert. Zu den potentiell einsetzbaren Abrechnungseinheiten zählen: Fallpauschalen, Zeitpauschalen und - als gesonderte Vergütungsform - die so genannten Regionalbudgets. Um einen möglichen Einsatz dieser alternativen Abrechnungseinheiten bewerten zu können, erfolgt zunächst eine generelle Analyse der verschiedenen Anreizwirkungen der einzelnen Vergütungsformen gegenüber dem derzeitigen Vergütungssystem, basierend auf tagesgleichen Pflegesätzen. Anschließend werden darauf aufbauend die jeweiligen Vor- und Nachteile der Entgeltformen aus drei verschiedenen Perspektiven (Leistungserbringer, Kostenträger, Gesellschaft) dargestellt, bevor im Folgenden die spezifischen Charakteristika der psychiatrischen und psychotherapeutischen Versorgung herausgearbeitet werden. Anhand dieser Merkmale wird die Kompatibilität der Vergütungsformen und ihrer Anreizwirkungen mit dem psychiatrischen und psychosomatischen Leistungsgeschehen geprüft und es können Empfehlungen zum Einsatz alternativer Abrechnungseinheiten im neuen Entgeltsystem abgeleitet werden.en
dc.language.isogeren
dc.publisher|aUniversität Duisburg-Essen, Institut für Betriebswirtschaft und Volkswirtschaft (IBES) |cEssenen
dc.relation.ispartofseries|aIBES Diskussionsbeitrag |x195en
dc.subject.ddc330en
dc.titleDas pauschalierende Entgeltsystem für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen: Prüfung der Eignung alternativer Abrechnungseinheiten gemäß dem gesetzlichen Prüfauftrag nach § 17d Abs. 1 S. 2 KHG-
dc.typeWorking Paperen
dc.identifier.ppn729473201en
dc.rightshttp://www.econstor.eu/dspace/Nutzungsbedingungenen
dc.identifier.repecRePEc:zbw:udewwd:195en

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