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dc.contributor.authorBothfeld, Silkeen
dc.date.accessioned2012-07-19-
dc.date.accessioned2012-07-20T12:50:09Z-
dc.date.available2012-07-20T12:50:09Z-
dc.date.issued2012-
dc.identifier.urihttp://hdl.handle.net/10419/59998-
dc.description.abstractIdealtypisch basieren Sozialversicherungssysteme Bis-marck'scher Prägung auf dem Beitrags- und Äquivalenzprinzip, sie haben die Erwerbsarbeit zum Ausgangspunkt und die Lebensstandardsicherung der Beitragszahlenden (und deren Familien) zum Ziel. In Ländern wie Deutschland, Belgien, Österreich und Frankreich ist eine kontinuierliche, vollzeitige bzw. durchschnittlich entlohnte Erwerbsarbeit daher eine notwendige Voraussetzung für eine hinreichende Absicherung bei Arbeitslosigkeit oder im Alter. Für die Absicherung der neuen sozialen Risken Kinderbetreuung und Pflege bieten sie somit tendenziell ungünstige Ausgangsbedingungen; betreuende und pflegende Personen sind durch das Konstrukt der Versorgerehe auf den familiären Haushalt verwiesen. Die vergleichende Wohlfahrtsstaatsforschung hat in den vergangenen Jahren ein wachsendes Interesse am Wandel des Bismarck'schen Wohlfahrtsstaates entwickelt, dem lange Zeit ein starkes Beharrungsvermögen bei gleichzeitig anwachsender Dysfunktionalität unterstellt wurde. Während über den Rückbau der Systeme umfassende Erkenntnisse vorliegen, ist relativ wenig bekannt über Expansionstendenzen, die dem Äquivalenzprinzip, aber auch der allgemeinen Tendenz des Rückbaus sozialer Sicherungssysteme entgegenlaufen. Die vorliegende Studie untersucht die Policies, die in den vier typischen Sozialversicherungsstaaten für die Absicherung von Pflegenden und Kinder Betreuenden in der Arbeitslosen- und Rentenversicherung in den vergangenen 20 Jahren institutionalisiert wurden. Die mehrfach vergleichende Analyse macht Folgendes deutlich. Erstens, kommt der Versorgerehe trotz ihrer teilweisen Modernisierung eine nach wie vor große Bedeutung zu - vor allem bei der Alterssicherung von Eltern und Pflegepersonen. Damit bleibt ein zentrales Strukturmotiv konservativ-korporatistischer Sozialstaaten weitgehend erhalten. Zweitens wird jedoch durch die arbeitsrechtliche Institutionalisierung von Freistellungsphasen und deren sozialrechtlicher Sicherung in allen vier Ländern der Verweis auf den ehelichen Kontext entschärft. Allerdings gilt dies in vollem Maße nur für Kinder betreuende Personen, die sowohl in der Arbeitslosen- als auch der Rentenversicherung während der gesetzlichen Freistellungsphasen Erwerbstätigen vergleichbar gut abgesichert sind, während für Pflegepersonen nach wie vor wichtige Sicherungslücken entstehen können. Drittens lassen sich im internationalen Vergleich idiosynkratische Entwicklungen erkennen, so dass eine im Hinblick auf ein großzügiges Sicherungsniveau von Erziehenden und Pflegenden gerichtete Policy gute Praktiken aus allen vier Ländern zusammenführen würde. Grundsätzlich gleichen spezifische Ausgleichsregeln jedoch immer nur die akute Unterbrechung an Beitragszahlungen aus, nicht aber die reduzierten Einkommens- und Aufstiegschancen, Senioritätsgewinne oder Arbeitsmarktrisiken, die durch Erwerbsunterbrechungen oder Teilzeitphasen entstehen.en
dc.language.isogeren
dc.publisher|aUniversität Bremen, Zentrum für Sozialpolitik (ZeS) |cBremenen
dc.relation.ispartofseries|aZeS-Arbeitspapier |x03/2012en
dc.subject.ddc300en
dc.titleKindererziehung und Pflegezeiten: Wie anpassungsfähig sind die Sozialversicherungssysteme? Deutschland im internationalen Vergleich-
dc.typeWorking Paperen
dc.identifier.ppn719200342en
dc.rightshttp://www.econstor.eu/dspace/Nutzungsbedingungenen
dc.identifier.repecRePEc:zbw:zeswps:032012en

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