Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/52588 
Year of Publication: 
2010
Series/Report no.: 
RWI Positionen No. 41
Publisher: 
Rheinisch-Westfälisches Institut für Wirtschaftsforschung (RWI), Essen
Abstract: 
Die Idee einer europäischen Wirtschaftsregierung ist so alt wie die Pläne für das Projekt der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWU). Sie wurde schon im Rahmen der ersten Überlegungen zu einer EWU formuliert und seitdem insbesondere von französischen Politikern und Ökonomen immer wieder aktualisiert. Zuletzt forderte der französische Staatspräsident Nicolas Sarkozy, dass die aktuelle Staatsschuldenkrise in einigen peripheren Ländern der Eurozone ein gouvernement économique der 16 Euro-Mitglieder mit einem eigenen Generalsekretariat auf europäischer Ebene zur Folge haben müsse. Um die Frage zu beantworten, ob wir eine Wirtschaftsregierung brauchen, werden in der vorliegenden RWI Position nach einem Vorschlag zur Definition zunächst frühe Konzepte einer europäischen Wirtschaftsregierung sowie französische Vorstellungen aus der Vorbereitungs- und Gründungsphase der EWU dargestellt. Anschließend werden aktuellere Konzeptionen diskutiert, die seit Beginn der EWU entwickelt wurden und teilweise auch als Reaktion auf die aktuelle Staatsschuldenkrise in der EU vorgeschlagen wurden. Vor diesem Hintergrund werden dann die wesentlichen Argumente für die hier vertretene Position erläutert, dass die EU keine Wirtschaftsregierung im Sinne eines gouvernement économique benötigt, sondern vielmehr eine gestärkte wirtschaft spolitische Koordination durch ein verbessertes System der economic governance. Drei Maßnahmen sollten dabei im Mittelpunkt stehen: Notwendig ist erstens eine verbesserte wirtschaftspolitische Überwachung von strukturellen Fehlentwicklungen, welche die einzelnen Mitgliedstaaten frühzeitig auf notwendigen Strukturreformen hinweist. Zweitens muss ein gestärkter Stabilitäts- und Wachstumspakt die Solidität der Staatsfinanzen nachhaltig sichern und dabei dem Kriterium des akkumulierten Schuldenstandes größere Bedeutung als bisher beimessen. Drittens ist es richtig, dass die Staats- und Regierungschefs der EU im Dezember 2010 eine beschränkte Veränderung des Lissabon-Vertrages beschlossen haben, um einen permanenten Stabilitätsmechanismus mit Vorkehrungen für eine Beteiligung privater Gläubiger zu etablieren. Wenn die Regierungen der Eurozone den politischen Willen für diese drei Reformen aufb ringen, dann kann die Europäische Wirtschafts- und Währungsunion auf Dauer erfolgreich sein. Europa braucht dafür keine föderale Wirtschaft sregierung, wohl aber eine Präzisierung und sanktionsbewehrte Stärkung der Regeln für die nationalen Wirtschaftspolitiken im Rahmen der Währungsunion.
Document Type: 
Research Report

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