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dc.contributor.authorLenk, Thomasen
dc.contributor.authorRudolph, Hans-Joachimen
dc.date.accessioned2011-11-15-
dc.date.accessioned2011-11-28T11:35:34Z-
dc.date.available2011-11-28T11:35:34Z-
dc.date.issued2004-
dc.identifier.urihttp://hdl.handle.net/10419/52382-
dc.description.abstractWie die Finanzbedarfs- und Finanzkraftermittlung prägt auch die dritte Komponente des Schlüsselzuweisungssystems, die Ausgleichsregelungen, die Gesamtwirkungen des kommunalen Finanzausgleichs in entscheidendem Maße. Für die Abwägung allokativer Überlegungen (Anreizproblematik) einerseits und der angestrebten Umverteilung andererseits kann die Finanzwissenschaft zwar Anhaltspunkte liefern, eine normative Entscheidung des Gesetzgebers jedoch nicht vorwegnehmen. Wenig überrascht daher die Vielfalt der Landesregelungen, die beim Ausgleichssatz eine Spannbreite von 50 v.H. bis 90 v.H. (im Einzelfall sogar 100 v.H.) aufweisen. In einigen Bundesländern tritt das Instrument der Sockelgarantie hinzu, so dass es dort bis zu einer gewissen Stufe zu einer vollständigen Angleichung zwischen Finanzbedarf und Finanzkraft kommt.en
dc.language.isogeren
dc.publisher|aUniversität Leipzig, Institut für Finanzen, Finanzwissenschaft |cLeipzigen
dc.relation.ispartofseries|aArbeitspapier |x27en
dc.subject.ddc330en
dc.titleDie kommunalen Finanzausgleichssysteme in der Bundesrepublik Deutschland: Der Ausgleich zwischen Finanzbedarf und Finanzkraft-
dc.typeWorking Paperen
dc.identifier.ppn672212927en
dc.rightshttp://www.econstor.eu/dspace/Nutzungsbedingungenen
dc.identifier.repecRePEc:zbw:leifin:27en

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