Please use this identifier to cite or link to this item: http://hdl.handle.net/10419/52382
Year of Publication: 
2004
Series/Report no.: 
Arbeitspapier No. 27
Publisher: 
Universität Leipzig, Institut für Finanzen, Finanzwissenschaft, Leipzig
Abstract: 
Wie die Finanzbedarfs- und Finanzkraftermittlung prägt auch die dritte Komponente des Schlüsselzuweisungssystems, die Ausgleichsregelungen, die Gesamtwirkungen des kommunalen Finanzausgleichs in entscheidendem Maße. Für die Abwägung allokativer Überlegungen (Anreizproblematik) einerseits und der angestrebten Umverteilung andererseits kann die Finanzwissenschaft zwar Anhaltspunkte liefern, eine normative Entscheidung des Gesetzgebers jedoch nicht vorwegnehmen. Wenig überrascht daher die Vielfalt der Landesregelungen, die beim Ausgleichssatz eine Spannbreite von 50 v.H. bis 90 v.H. (im Einzelfall sogar 100 v.H.) aufweisen. In einigen Bundesländern tritt das Instrument der Sockelgarantie hinzu, so dass es dort bis zu einer gewissen Stufe zu einer vollständigen Angleichung zwischen Finanzbedarf und Finanzkraft kommt.
Document Type: 
Working Paper

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