Please use this identifier to cite or link to this item: http://hdl.handle.net/10419/52360
Year of Publication: 
2003
Series/Report no.: 
Arbeitspapier No. 24
Publisher: 
Universität Leipzig, Institut für Finanzen, Finanzwissenschaft, Leipzig
Abstract: 
Zur Ermittlung der Finanzausgleichsmasse, d.h. der Bestimmung des Finanzierungsverhältnisses zwischen Land und Kommunen, kommen derzeit zwei verschiedene Verfahren zur Anwendung. Während die Bestimmung einer festen Verbundquote lediglich eine bestimmte Teilhabe am Steueraufkommen des jeweiligen Bundeslandes verbürgt, bewirkt die isolierte Anwendung des einnahmebezogenen Gleichmäßigkeitsgrundsatzes eine Festschreibung des im Zeitpunkt seiner Gültigkeit herrschenden Aufteilungsverhältnisses der Gesamteinnahmen. Insofern vermag keines der Modelle eine befriedigende Lösung der vertikalen Ausgleichsproblematik herbeizuführen. Angesichts diverser Vorteile ist dennoch dem Gleichmäßigkeitsgrundsatz der Vorzug zu geben, zumal dessen Entwicklung mit der turnusmäßigen Aufgaben- und Ausgabenüberprüfung in die richtige Richtung geht. Eine aus finanzwissenschaftlicher Sicht akzeptable Mittelverteilung zwischen Land und Kommunen kann letztlich aber nur auf Basis einer sachgerechten Aufgaben- und Ausgabenermittlung für beide Ebenen gelingen, die bereits der erstmaligen Festlegung des Aufteilungsverhältnisses zugrunde liegt.
Document Type: 
Working Paper

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