Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/45205 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2003
Schriftenreihe/Nr.: 
UFZ Discussion Paper No. 10/2003
Verlag: 
UFZ-Umweltforschungszentrum Leipzig-Halle, Leipzig
Zusammenfassung: 
Die städtebauliche bzw. planerische Eingriffsregelung hat rechtliche Voraussetzungen für eine Flächenbevorratung und Maßnahmenbevorratung im Hinblick auf die Kompensation von Eingriffen in Natur und Landschaft geschaffen. Viele Kommunen, interkommunale Einrichtungen und auch private Institutionen haben von den neuen Möglichkeiten Gebrauch gemacht. Flächenpools sind aufgebaut und Ökokonten angelegt worden; ein Ausgleichsflächenbevorratungs- und Kompensationsmaßnahmenbevorratungsmanagement entwickelt sich. Dies nährt die Hoffnung auf eine effektive Realisierung des Kompensationsinteresses und eine sinnvolle Verzahnung mit der lokalen bzw. regionalen Naturschutz- und Umweltentwicklungsplanung. Die Praxis zeigt demgegenüber, dass die rechtlichen Voraussetzungen und Grenzen der planerischen Eingriffsregelung nur unzureichend beachtet werden und dass die rechtlichen Vorgaben noch unvollkommen ausgestaltet sind, so dass die naturschutzfachlichen Potenziale nicht ausgeschöpft werden. Der folgende Beitrag beleuchtet die Entwicklung der Eingriffsregelung im Baurecht und befasst sich mit ausgewählten Rechtsproblemen, insbesondere mit den rechtlichen Anforderungen an die Auswahl und Sicherung von Kompensationsflächen und mit der Problematik der Anerkennung und Sicherung von Kompensationsmaßnahmen bei zeitlicher Entkoppelung von Ausgleich und Eingriff. Dabei wird auch auf die Sonderproblematik des Ausgleichs auf Innenbereichsflächen eingegangen.
Dokumentart: 
Working Paper

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