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dc.contributor.authorDeeke, Axelen
dc.contributor.authorOhlert, Clemensen
dc.date.accessioned2009-08-25-
dc.date.accessioned2010-12-14T08:45:42Z-
dc.date.available2010-12-14T08:45:42Z-
dc.date.issued2009-
dc.identifier.urihttp://hdl.handle.net/10419/43150-
dc.description.abstractNicht nur bei einem voraussichtlich vorübergehendem Arbeitsausfall (aus konjunkturellen oder saisonalen Gründen) kann Kurzarbeitergeld gezahlt werden. Auch bei einem endgültigen Arbeitsausfall infolge größerer Betriebsänderungen können Betriebe auf der Grundlage entsprechender Regelungen im SGB III Kurzarbeit einführen. Als Lohnersatzleistung konnte dazu bis Ende 2003 das Strukturkurzarbeitergeld mit einer Laufzeit bis zu zwei Jahren und ab 2004 das Transferkurzarbeitergeld für maximal ein Jahr bewilligt werden. Die Betriebe sind im Gesetz aufgefordert, sich um die Vermittlung der Kurzarbeitenden in neue Beschäftigungsverhältnisse zu bemühen und dazu falls erforderlich möglichst frühzeitig Qualifizierungsmaßnahmen anzubieten. Diese Maßnahmen konnten im Rahmen des ESF-BA-Programms von 2000 bis zum Sommer 2008 und seitdem mit einem neuen ESF-Bundesprogramm finanziell unterstützt werden. Für die Evaluation dieser ESF-Förderung ist damit die Frage aufgeworfen, inwieweit sich die Chancen der Kurzarbeitenden auf eine neue Beschäftigung mit der Teilnahme an den Qualifizierungsmaßnahmen erhöhen. Bei der gegebenen Datenlage ist eine Wirkungsanalyse der Qualifizierung während Kurzarbeit nicht möglich. In den Datenbanken der BA fehlen personen- und betriebsbezogene Individualdaten zu Merkmalen und Zeiten der Kurzarbeit bzw. des Bezugs von Kurzarbeitergeld. Die wenigen Individualdaten zu den Teilnahmen an den ESF-geförderten Maßnahmen weisen Lücken auf und sind für weitergehende analytische Ansprüche nur unzureichend geeignet. Gleichwohl legt die Begleitforschung zum ESF-BA-Programm mit diesem Bericht einige Analysen zum Umfang und zu den Strukturen der Förderung in den Jahren 2000 bis 2006 sowie vor allem zum Verbleib nach den Qualifizierungsmaßnahmen und dem Austritt aus der strukturellen bzw. Transfer-Kurzarbeit vor. Damit sollen trotz aller Vorbehalte einige Grundinformationen zu den Ergebnissen der Qualifizierungsmaßnahmen gegeben werden. Dazu gehört zum Beispiel der Befund, dass ein Jahr nach Austritt aus einer Qualifizierungsmaßnahme während der Kurzarbeit und auch zwei Jahre später deutlich mehr als vierzig Prozent aller Teilnehmer/innen wieder ungefördert sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren. Neben diesem und weiteren empirisch evidenten Befunden werden Schlussfolgerungen aus der schwierigen Datenlage gezogen. Es werden Empfehlungen zur Verbesserung gegeben, deren Umsetzung die zukünftige Evaluation der jetzt neu gestarteten Förderung der Qualifizierung während Transferkurzarbeit im Rahmen des ESF-Bundesprogramms bis 2013 erleichtern könnte.en
dc.language.isogeren
dc.publisher|aInstitut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) |cNürnbergen
dc.relation.ispartofseries|aIAB-Forschungsbericht |x2009,3en
dc.subject.ddc330en
dc.subject.stwUnterbeschäftigungen
dc.subject.stwArbeitsmarktpolitiken
dc.subject.stwBerufsbildungen
dc.subject.stwWirkungsanalyseen
dc.subject.stwDeutschlanden
dc.titleQualifizierungsmaßnahmen während Kurzarbeit nach endgültigem Arbeitsausfall: Analysen zur Förderung im Rahmen des ESF-BA-Programms 2000 bis 2006 und zum Verbleib nach der Teilnahme-
dc.typeResearch Reporten
dc.identifier.ppn607615168en
dc.description.abstracttransIn the case of definite loss of employment because of substantial works alteration,establishments can implement short-time work according to regulations in theSGB III. Short time compensations could be approved for a duration of up to twoyears until 2003 (Strukturkurzarbeitergeld) and since 2004 with a duration of up toone year (Transferkurzarbeitergeld). The establishments are encouraged by the lawto take care of the placement of the short-time workers in new jobs and for this purposeto provide measures of vocational training if necessary. These measures couldbe subsidized in the framework of the ESF-BA-program from 2000 to summer 2008and since then by the new ESF-federal-program. Thus for the evaluation of thispromotion by the ESF the question arises, in how far the chances for the short-timeworkers to find a new job, increase with the participation in the training measures.An impact analysis of vocational training during short-time work is not possible withthe available data. The data bases of the BA lack person and establishment specificdata on characteristics and dates of the short-time work and the short-time compensation.The few individual-related data on participations in training measures subsidizedby the ESF, have several deficits and are therefore inadequate for elaborateanalyses. Nevertheless, analyses on the structures and the amount of the subsidiesand most notably on the status of the participants after leaving the training measuresand the short-time work are presented. Even though under some reservations,basic information can be given on the results of the training measures. This includesthe finding, that more than forty percent of the participants are in non-subsidizedemployment liable to social security one year past the training measure and also twoyears later. Besides this and other empirical evident results, conclusions are drawnwith respect to the difficult situation with the data. Recommendations are given,which could alleviate the upcoming evaluation of the subsidy of training during shorttimework in the framework of the ESF-federal-program that just started and runsuntil 2013.en
dc.rightshttp://www.econstor.eu/dspace/Nutzungsbedingungenen
dc.identifier.repecRePEc:iab:iabfob:200903en

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