Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/23836 
Autor:innen: 
Erscheinungsjahr: 
2004
Schriftenreihe/Nr.: 
Otto-Wolff-Discussion Paper No. 2004,03
Verlag: 
Otto-Wolff-Institut für Wirtschaftsordnung (owiwo), Köln
Zusammenfassung: 
Im Folgenden soll gezeigt werden, dass die gesetzliche Rentenversicherung mit der Ge-währung von Erziehungsrenten keine gesamtgesellschaftliche Aufgabe übernimmt, die besser im Rahmen der Familienpolitik erfüllt werden könnte. Es sollen allokative, d. h. auf unverzerrte Anreize zur Altersvorsorge bezogene Argumente sowie verteilungspoliti-sche Gründe aufgezeigt werden, die gegen familienpolitische Maßnahmen zum Ausgleich der rentenrechtlichen Benachteiligung von Familien sprechen. Der beitragsfinanzierte Ausbau der Kindererziehungszeiten ist hierfür, wie dargestellt werden soll, der effiziente-re und gerechtere Weg. Ziel sollte es sein, das Äquivalenzprinzip in der gesetzlichen Ren-tenversicherung zu stärken, und damit unerwünschte Lastverschiebungen zwischen und innerhalb der Generationen gleichzeitig zu vermeiden. Dabei geht es zum einen um die Aufwertung der kinderbezogenen gegenüber den beitragsbezogenen Rentenansprüchen. Zum anderen sollte die bisherige Abstufung der Erziehungsrenten je nach elterlicher Er-werbsbiografie aus Gründen der Gleichbehandlung zugunsten einheitlicher Ansprüche je Kind aufgegeben werden. Die staatliche Förderung der Familien im Rahmen der Famili-en- und der Bildungspolitik ist, wie gezeigt werden soll, rentenrechtlich relevant. Schließ-lich beeinflusst sie die Leistungsbeziehungen zwischen den Generationen, auf denen eine umlagefinanzierte Rentenversicherung basiert. Es entspricht dem Versicherungsgedanken, die öffentlichen Transfers zugunsten der nachwachsenden Generation bei der Verteilung der umlagefinanzierten Rentenansprüche zu berücksichtigen. Der Umkehrschluss, die Familienpolitik könne kinderbezogene rentenpolitische Aufgaben ebenso gut mit über-nehmen, gilt allerdings nicht.
Dokumentart: 
Working Paper

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