Bitte verwenden Sie diesen Link, um diese Publikation zu zitieren, oder auf sie als Internetquelle zu verweisen: https://hdl.handle.net/10419/22993 
Erscheinungsjahr: 
2004
Schriftenreihe/Nr.: 
Diskussionsbeiträge No. 119
Verlag: 
Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, Institut für Finanzwissenschaft, Freiburg i. Br.
Zusammenfassung: 
Bei Einführung der gesetzlichen Pflegeversicherung (GPV) stand bereits fest, dass künftige Generationen mit einer nicht zu schulternden Hypothek belastet werden. Denn die Probleme des „doppelten Alterungsprozesses“ lagen 1995 klar auf dem Tisch: Erstens, die Einnahmen gehen zurück, weil es aufgrund des Geburtenrückgangs weniger Beitragszahler gibt. Zweitens, die Ausgaben steigen, weil in den kommenden Jahrzehnten die Anzahl der über 60jährigen wächst, deren Lebenserwartung und damit Pflegerisiko ansteigt. Die GPV wurde als umlagefinanzierter Generationenvertrag entworfen, d.h. die jungen Erwerbstätigen finanzieren aus ihren Löhnen gemeinsam mit den rentenbezogenen Beiträgen der Älteren die laufenden Ausgaben für die Pflegebedürftigen. Generationengerecht wäre die Pflegeversicherung dann, wenn zukünftige Generationen bei gleicher Abgabenlast dieselben Leistungen von der staatlichen Gemeinschaft erhalten könnten, wie die heute lebenden Generationen. Vom Zustand der Nachhaltigkeit sind wir jedoch weit entfernt, weil wir uns derzeit wie Zechpreller zu Lasten unserer Kinder verhalten. Denn die Leistungen, die unter 65jährige aus der GPV erhalten, sind verschwindend gering. Die Senioren erhalten den Großteil der Leistungen, bei minimalen Beitragszahlungen. In ihrer jetzigen Form gibt es unter allen lebenden Generationen keine einzige, die mit ihren Beiträgen über ihre verbleibende Lebenszeit auch nur annähernd den zu erwartenden Leistungsstrom der GPV deckt.
Persistent Identifier der Erstveröffentlichung: 
Dokumentart: 
Working Paper

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