Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/142765 
Authors: 
Year of Publication: 
2011
Citation: 
[Journal:] BDZ-Fachteil [ISSN:] 1437-9864 [Issue:] 5 [Publisher:] BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft [Place:] Berlin [Year:] 2011 [Pages:] F29-F30
Publisher: 
BDZ Deutsche Zoll- und Finanzgewerkschaft, Berlin
Abstract: 
Der Europäische Rat (Artikel 13, 15 EUV, Artikel 235-236 AEUV) ist mit dem Vertrag von Lissabon zu einem Organ der EU geworden. Der Europäische Rat gibt der EU die für ihre Entwicklung erforderlichen Impulse und legt die allgemeinen politischen Ziele fest, er wird jedoch nicht gesetzgeberisch tätig (Artikel 15 Abs. 1 EUV). Keine andere europäische Institution gestaltete in der Vergangenheit und gestaltet in der Gegenwart die Weiterentwicklung und Architektur der Europäischen Union so nachhaltig wie der Europäische Rat, wobei dieser bislang rechtlich und wissenschaftlich schwer umschreibbar gewesen ist. Der Europäische Rat war an der Schaffung der EU und des EUV, an der Formulierung der Verträge von Maastricht, Amsterdam, Nizza und Lissabon sowie am gescheiterten Verfassungsvertrag für Europa maßgeblich beteiligt. Bereits in der Europäischen Akte, die am 1. Juli 1987 in Kraft trat, wurde festgelegt, dass der Europäische Rat aus den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedstaaten und dem Vorsitzenden der Europäischen Kommission besteht. Ratsvorsitzender war bislang der Staats- oder Regierungschef des Landes, das die jeweilige Präsidentschaft innehatte. Mit dem Vertrag von Lissabon wurde am 1. Dezember 2009 ein neuer Präsident des Europäischen Rates geschaffen (Artikel 15 Abs. 6 EUV). Zu unterscheiden ist der Europäische Rat vom Rat der Europäischen Union (früher EU-Ministerrat), dem die Europäischen Fachminister angehören. Er darf auch nicht verwechselt werden mit dem Europarat, einem völkervertragsrechtlichen Zusammenschluss europäischer Staaten.
Subjects: 
Europarecht
Europäische Union
European Law
European Union
JEL: 
K33
F53
Document Type: 
Article
Document Version: 
Published Version
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