Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/142462 
Authors: 
Year of Publication: 
2010
Citation: 
[Journal:] Außenwirtschaftliche Praxis: Zeitschrift für Außenwirtschaft in Recht und Praxis (AW-Prax) [ISSN:] 0947-3017 [Issue:] 4 [Publisher:] Bundesanzeiger Verlag [Place:] Köln [Year:] 2010 [Pages:] 130-132
Publisher: 
Bundesanzeiger Verlag, Köln
Abstract: 
Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (AEO) wurde mit Wirkung vom 1. Januar 2008 geschaffen. Zwei Jahre sind vergangen, nach denen es nun erneut gilt, eine Zwischenbilanz zu ziehen - wurden die Erwartungen und Antragszahlen erreicht, was gibt es an Neuerungen und welche Tendenzen sind erkennbar? Neue rechtliche Rahmenbedingungen gelten ab dem 1. Januar 2009 - die Kriterien für alle zollrechtlichen Bewilligungen von vereinfachten Anmeldeverfahren und Anschreibeverfahren (Einfuhr und Ausfuhr) werden grundsätzlich an einige AEO-Kriterien angepasst. Das BMF verschärft alle Prüfungen für neue und bestehende Bewilligungen bei der Wareneinfuhr und Warenausfuhr. Damit werden viele AEO-Kriterien durch die Hintertür für zollrechtliche Bewilligungen eingeführt, ohne jedoch die Vorteile des AEO-Zertifikats nach Artikel 14b ZK-DVO den Bewilligungsinhabern zu gewähren - dieses führt zu einer Akzeptanzförderung des AEO-Status seit 2009. Für 2010 ist ein weiterer Anstieg der Antragsverfahren zu erwarten. Die Bearbeitungszeit der AEO-Zertifizierung verkürzt sich ab 2010 auf maximal 180 Tage.
Subjects: 
Zollrecht
Customs Law
European Law
International Law
Supply Chain Risk management
Customs Code
JEL: 
K19
K32
K33
K34
Document Type: 
Article
Document Version: 
Published Version
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