Please use this identifier to cite or link to this item: https://hdl.handle.net/10419/140870 
Year of Publication: 
2016
Series/Report no.: 
UFZ-Bericht No. 01/2016
Publisher: 
Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung (UFZ), Leipzig
Abstract: 
Um die Förderung erneuerbarer Energien nach dem EEG angesichts der zwischenzeitlich erreichten Anteile am Bruttostromverbrauch verstärkt marktorientiert auszugestalten und zugleich den Anforderungen der "Leitlinien für staatliche Umweltschutz- und Energiebeihilfen 2014-2020" der EU-Kommission zu genügen, sieht § 55 EEG 2014 Ausschreibungen als neues Instrument zunächst für PV-Freiflächenanlagen vor. Auf der Grundlage der Verordnungsermächtigung aus § 88 EEG regelt seit Februar 2015 die Freiflächenausschreibungsverordnung (FFAV) im Rahmen einer Pilotphase die Ermittlung der Förderhöhe für Photovoltaik- Freiflächenanlagen. Dieses Modell soll ab 2017 auch für andere Erneuerbare-Energien-Technologien die bisherige administrierte Festlegung der Förderhöhe ersetzen (§ 2 Abs. 5 Satz 1 EEG). Hierzu hat Anfang 2016 das BMWi weiterentwickelte Eckpunkte für eine erneute EEG-Novelle 2016 ("EEG 3.0") vorgelegt. [...]
Document Type: 
Research Report

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